Namensänderung (öffentlich-rechtlich)
Die Änderung von Familien- und Vornamen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Fachbereich Bürgerdienste, Ordnung und Soziales der Stadt Schwedt/Oder beantragt werden.
Eine solche öffentlich-rechtliche Namensänderung dient...
Namensänderung (standesamtlich)
Die aufgeführten nachträglichen Erklärungen zur Namensführung können im Standesamt beantragt werden:
Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe:Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann durch Erklärung...
Geschlechtseintrag und Vornamen ändern
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Selbstbestimmungsgesetz – SBGG) tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Danach kann jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag ...