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Geburt

Ein Kind ist geboren! Die Freude über den neuen Erdenbürger ist groß. Darüber sollten Sie aber nicht die notwendigen Verwaltungswege vergessen.

In der Meldebehörde können Sie die Einträge in der Lohnsteuerkarte oder im Reisepass ändern lassen. Dort beantragen Sie auch, sofern er benötigt wird, einen Kinderausweis.

Im Standesamt erhalten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Hier können Sie ggf. Angelegenheiten zur Namensänderung des Kindes besprechen und beantragen.

Ab Januar 2019 erhält jedes Kind, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Stadt Schwedt/Oder ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 €

Möglicherweise ergibt sich für Sie ein Anspruch auf Wohngeld. Wer schon welches bezieht, sollte die Änderung der Zahl der Familienmitglieder unverzüglich der Wohngeldbehörde melden.

Wenn schon Geschwisterkinder in eine kommunale Kindereinrichtung gehen, sollten Sie auch die Gebührenstelle für Kindertagesstätten über die Änderungen der Personenzahl informieren, da sich dadurch auch die Kita-Gebühr verringert.

Die Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit berät zu verschiedensten Bereichen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Checkliste

Die nachfolgende Checkliste zeigt Ihnen, an wen Sie nach der Geburt Ihres Kindes noch denken sollten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und nicht jeder Hinweis wird für Sie zutreffen.

  • Kirche: Anmeldung zur Taufe
  • Bundesagentur für Arbeit: Beantragung von Erziehungsurlaub
  • Finanzamt: Antrag auf Baukindergeld
  • Kindesvater (bei unehelichem Kind): Information über Geburt, Forderung des Unterhaltes
  • Amtsgericht, Notar: Vaterschaftsanerkennung
  • Jugendamt: Vaterschaftsanerkennung, Beantragung der Beistandschaft, Beantragung von Unterhaltsvorschuss, Freigabe zur Adoption
  • Jobcenter Uckermark bzw. Sozialamt: Neubeantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bzw. nach dem SGB II
  • Agentur für Arbeit, BAföG-Stelle: Neubeantragung von Leistungen
  • Versicherungen: Versicherungsschutz für das Kind abschließen
  • Krankenkasse: Information über Geburt (in jedem Fall), Beantragung von Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld (in jedem Fall)
  • Abfallentsorger: Änderungsmeldung zur öffentlichen Abfallentsorgung
  • Verwandte, Freunde: Information über die Geburt