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Soziale Leistungen

In der Bürgerberatung im Schwedter Rathaus kann man sich persönlich beraten lassen, welche Leistungen wo zu bekommen sind.

Anliegen, die an die Stadtverwaltung Schwedt/Oder gerichtet werden können, sind in der Liste Anliegen von A bis Z erfasst. Ist ein Anliegen nicht zu finden, kann im Stichwortverzeichnis nach alternativen Begriffen gesucht werden.

Bundeselterngeld

Lernmittelfreiheit an Grundschulen (Rückerstattung des Elternanteils)

Medizinische Leistungen zur Rehabilitation (Beratung und Antragstellung)

Mietschuldnerberatung (zur Verhinderung von Obdachlosigkeit)

Obdachlosenbetreuung

Rentenantragstellung (Altersrente bzw. Rente wegen Erwerbsminderung)

Rentenantragstellung (Hinterbliebenenrente)

Rundfunkbeitragspflicht

Sozialpass

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wohngeld (Mietzuschuss bzw. Lastenzuschuss)

Zuständigkeiten des Landkreises Uckermark

Homepage: www.uckermark.de

Leistungen nach dem früheren Bundessozialhilfegesetz,

die heute in das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) eingeflossen sind, werden in Verantwortung des Sozialamtes des Landkreises Uckermark bearbeitet. Die zuständige Außenstelle befindet sich im Dammweg 9, 16303 Schwedt/Oder, Telefon: 03984 701150.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Pflege – ambulant und stationär
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – ambulant und stationär

Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II)

werden durch das Jobcenter Uckermark des Landkreises Uckermark bearbeitet. Die Schwedter Geschäftsstelle befindet sich in der Berliner Straße 123, 16303 Schwedt/Oder, Telefon: 03332 208280.

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

Die Betreuungsbehörde Schwedt/Oder

gehört zum Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises und befindet sich in der Berliner Straße 123, 16303 Schwedt/Oder, Telefon: 03332 208146.

  • Beratung zur Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung
  • Beratung zu Vorsorgevollmachten

Wer BAföG beantragen möchte,

muss sich an das Kreisverwaltung in Prenzlau wenden.