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Beglaubigung auf den Gebieten der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung

Im Bereich Bürgerberatung und Sozialversicherung werden alle notwendigen Beweismittel für Versicherungsträger auf den Gebieten der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Unfallversicherung beglaubigt.

Die Beglaubigung wird in der Regel sofort vorgenommen. Bei mehr als drei Kopien, Wartezeit einplanen oder Termin vereinbaren.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch IV § 93
  • Sozialgesetzbuch X §§ 29 und 30
  • Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Originale der Unterlagen
  • gut lesbare Kopien davon

Kontakt mit dem Fachbereich 5

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Bürgerberatung und Sozialversicherung

Ansprechpartner
Frau Ute Broszies-Klein
Zimmer
Rathaus, Raum 2.18
Telefon
03332 446-840
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
buergeranliegen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
9–12 Uhr
Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen