Unsicherheit durch Verzichtserklärungen in der Schallschutz-Post: Flughafengesellschaft bedauert Fehler und schreibt betroffene Bürger erneut an

15.10.2014 | Potsdam / Schönefeld. Post von der Flughafengesellschaft (FBB) hat in den vergangenen Wochen für Verunsicherung bei Hauseigentümern in der BER-Region gesorgt.  Den so genannten Anspruchsermittlungsschreiben für baulichen Schallschutz, welche die FBB mittlerweile zu mehreren Tausend an die Anrainer der Südbahn verschickt hat, wurden in der Anlage zu einem geringen Teil irretierende Verzichtserklärungen beigefügt. Die zuständige Schallschutzabteilung des Flughafens hat dies mittlerweile als bedauerlichen Fehler eines beauftragten Ingenieurbüros bezeichnet. Nachteile für die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger soll das nicht nach sich ziehen.

Aber wie gerieten die Formulare überhaupt in die Anspruchsermittlung einiger BER-Anlieger? Nach Auskunft der Flughafengesellschaft wurde das Musterformular für Verzichtserklärungen für jene Hausbesitzer erarbeitet, die – aus welchen Gründen auch immer – teilweise oder komplett auf baulichen Schallschutz verzichten wollen. Anders als von der FBB angewiesen, habe eines der mit der Gebäudeerfassung beauftragten Ingenieurbüros diesen Vordruck jedoch nicht nur gezielt an entsprechende Einzelfälle, sondern eine Zeit lang standardmäßig an alle Hauseigentümer verschickt. Bürgerinitiativen der BER-Region hatten hinter diesem Vorgehen sogar ein „Täuschungsmanöver“ der Flughafengesellschaft vermutet.

Bei aller verständlichen Skepsis müssen sich die betroffenen Anlieger selbst dann nicht um ihr Schallschutz-Anrecht sorgen, wenn sie die Verzichtserklärung schon irrtümlich unterzeichnet haben. Die FBB hat deutlich gemacht, dass alle Bürger, die die Verzichtserklärung erhalten haben, erneut angeschrieben werden. Man werde eindeutig klarstellen, dass das Formular ignoriert werden kann, sofern man nicht tatsächlich ohne baulichen Schallschutz bleiben wolle.

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