Staatskanzlei
Reich verzierte Fassade der Staatskanzlei
Reich verzierte Fassade der Staatskanzlei Foto: brandenburg.de

Aufgaben und Organisation

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Landespolitik und vertritt das Land nach außen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm die Staatskanzlei zur Verfügung, die vom Chef der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei ist die Regierungszentrale der Landesregierung, sie steuert und koordiniert die Landespolitik. Sie entwickelt Strategien für zentrale Vorhaben der Landesregierung und ist verantwortlich für die Gesamtdarstellung gegenüber der Öffentlichkeit. Zur Staatskanzlei gehört die Vertretung des Landes beim Bund.

Staatskanzlei

Die Aufgaben spiegeln sich im Aufbau der Staatskanzlei wider. Die Staatskanzlei besteht aus vier Abteilungen. Die Abteilung „Zentrale Angelegenheiten, Demografischer Wandel, Bürgerschaftliches Engagement“ ist für die Aufgaben Demografischer Wandel, Bürgerschaftliches Engagement, Orden/Ehrungen, Protokoll/Veranstaltungen und für die allgemeinen Verwaltungsaufgaben Organisation, Informationstechnik, Haushalt, Innerer Dienst und Personalmanagement sowie für das Justitiariat innerhalb der Staatskanzlei zuständig. Die Abteilung „Regierungsplanung, Koordinierung“ begleitet und steuert die Arbeit der Landesregierung nach den Politikfeldern „Justiz, EU, Verbraucherschutz“, „Wirtschaft, Energie, Finanzen“, „Inneres, städtische und ländliche Entwicklung, Umwelt, Landwirtschaft“ und „Bildung und Wissenschaft, Familie und Gesellschaft“. Sie ist ferner zuständig für die Aufgaben Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg sowie für die Kabinetts- und Landtagsangelegenheiten. Die Abteilung „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ wird vom Regierungssprecher geleitet. Sie koordiniert die gesamte Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit der Landesregierung sowie den Landesauftritt im Internet www.brandenburg.de. Darüber werden in der Abteilung die Bürgeranfragen an den Ministerpräsidenten bearbeitet.

Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund, Internationale Beziehungen

Die „Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund“ liegt im Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten des Landes beim Bund. Die „Vertretung des Landes beim Bund“ hat ihren Sitz in Berlin und vertritt die Interessen des Landes Brandenburg in Bundesangelegenheiten gegenüber den Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen insbesondere die Beobachtung und Beeinflussung der Politik gegenüber der Bundesregierung, im Bundestag und Bundesrat. Weiterhin versteht sich die Landesvertretung als Repräsentant und Lobbyist für ganz Brandenburg. Der Beauftragte des Landes beim Bund fungiert ebenfalls als Beauftragter für Internationale Beziehungen.