Schallschutz-Post vom Flughafen – Und was nun?

Schönefeld. Die Schallschutzberatung im Schönefelder Bürgerberatungszentrum „Dialogforum“ soll mit Blick auf eine möglichst zügige Umsetzung des Schallschutzprogramms am neuen Flughafen BER verstärkt werden. Das ist das Ergebnis eines Arbeitstreffens von Brandenburgs Flughafenkoordinator Rainer Bretschneider mit Verantwortlichen der Anrainer-Landkreise und den Mitarbeitern der unabhängigen Einrichtung. Angesichts der zu erwartenden Nachfragen von immer mehr Hauseigentümern, die die Anspruchsermittlungen für baulichen Schallschutz von der Flughafengesellschaft erhalten, wollen die Kreise Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald die Beratungskapazität vor Ort noch ausweiten. Zwischenzeitlich laufen die entsprechenden Gespräche mit der Bewilligungsbehörde.

Staatssekretär Rainer Bretschneider: „Eine kompetente und unabhängige Beratung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass aus den ziemlich umfangreichen Anspruchspapieren der Flughafengesellschaft auch zügig baulicher Schallschutz in den Häusern der BER-Region wird. Voraussetzung ist natürlich, dass das Bürgerberatungszentrum der steigende Nachfrage auch gerecht werden kann. In dieser Frage wird das Land gemeinsam mit den zuständigen Landkreisen nach Lösungen suchen.“

Der Staatssekretär zeigte sich nach dem Treffen erfreut darüber, dass das Bürgerberatungszentrum an der Schönefelder Mittelstraße 11 (ehemalige Airportworld) jetzt mehr und mehr seinem Namen gerecht wird. So erfuhr er von der Schallschutz-Expertin Nicole Brettschneider und Ombudsmann Wolfgang Diedrich, dass die Nachfrage nach konkreter Schallschutzberatung in den zurückliegenden drei Wochen deutlich zugenommen hat und mittlerweile Termine auf einen Monat im Voraus „reserviert“ werden müssen. Hintergrund für das gesteigerte Interesse sind die so genannten Anspruchsermittlungen, welche die Flughafengesellschaft aktuell verstärkt an Hauseigentümer im Tagschutzgebiet – und hier gezielt im Einzugsbereich der BER-Südbahn – verschickt, damit diese dann den Einbau baulicher Schallschutzvorrichtungen beauftragen können.

Allerdings raten die Schönefelder Experten nicht in allen Fällen, sich mit den Anspruchsermittlungen sofort an Fachfirmen für Fenster-, Lüftungs- oder Fassadenbau zu wenden. So mancher geschulte Blick habe auch schon offensichtliche Unstimmigkeiten in den Erhebungen der Schallschutzingenieure – beispielsweise beim Aufmaß von Wänden und Fenstern – zu Tage gefördert. In solche Fällen sei es ratsam, sich zunächst mit der Bitte um nochmalige Prüfung schriftlich an die Flughafengesellschaft zu wenden.