Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/i/t)

Beim Landkreis Uckermark ist im Jugendamt eine Stelle als Sachbearbeiter
Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/i/t) zum nächstmöglichen Zeitpunkt vertretungsweise
(bis voraussichtlich 31.12.2023) zu besetzen.


Was bieten wir Ihnen?


Wir legen großen Wert auf Mitarbeiterzufriedenheit und bieten Ihnen die bestmöglichen
Voraussetzungen, um produktiv und in angenehmer Atmosphäre arbeiten zu können.
Wer sich entwickeln möchte, hat bei uns die besten Chancen, denn wir fördern
individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten.

Familie und Beruf - beides muss miteinander vereinbar sein! Denn aus Erfahrung
wissen wir, dass mehr Lebensqualität zufriedener und leistungsbereiter macht. Um
dies zu gewährleisten, möchten wir unseren Mitarbeitern möglichst viel Flexibilität und
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Arbeitszeiten bieten.

Wir bieten Ihnen am Arbeitsort Templin ein Team, das Sie in der Phase Ihrer
Einarbeitung, perspektivisch in Prenzlau/Angermünde, kompetent unterstützen wird.
Ferner bieten wir Ihnen eine hohe Flexibilität bei der Gestaltung Ihrer Arbeitszeiten.

Wir bieten Ihnen dazu die Vergütung nach Entgeltgruppe 9a Entgeltordnung-VKA bei
einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 35 Stunden.

Aufgaben:
Das Aufgabengebiet umfasst die eigenverantwortliche Sachbearbeitung im Rahmen
der wirtschaftlichen Jugendhilfe bei Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII i. V.
m. den §§ 28 ff. SGB VIII, §§ 32 bis 35 a, 41, 42 SGB VIII sowie bei
Jugendhilfemaßnahmen nach §§ 13 (3), 19, 20 SGB VIII. Dazu zählt auch die
Umsetzung der Heranziehungsvorschriften zu Kostenbeiträgen nach §§ 91 ff. SGB VIII
in Form der aktuellen Fassung der Kostenbeitragsverordnung.
Im Einzelnen sind folgende Vorgänge zu bearbeiten:
Daten im allgemeinen Datenpool der Software des Jugendamtes bei Einleitung
bzw. Änderungen einer Jugendhilfe auf Vollständigkeit der Angaben prüfen bzw.
hinterlegen
Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Jugendamtes des Landkreises
Uckermark, Anzeigen von Zuständigkeitswechseln und deren Durchsetzung
gegenüber anderen Jugendämtern gemäß § 86 ff. SGB VIII
Einleitung von Kostenerstattungsverfahren nach §§ 89 ff. SGB VIII
Festsetzung von Kostenbeiträgen für stationäre und teilstationäre Leistungen
sowie für vorläufige Maßnahmen nach den Maßgaben der §§ 91 ff SGB VIII
selbstständige Anlage von Hilfefällen in der Software des Jugendamtes bei
Installation bzw. Änderung einer Jugendhilfe
Prüfung von Pflegegeldansprüchen, Gewährung von Pflegegeldleistungen,
Erlass von Pflegegeldbescheiden, Veranlassung der monatlichen Auszahlung
des Pflegegeldes, Bearbeitung von Anträgen zur Übernahme der Beiträge einer
angemessenen Alterssicherung sowie einer angemessenen Unfallversicherung
sachliche und rechnerische Prüfung und Anweisung der Rechnungen für
sämtliche oben genannte Hilfeformen, bei Bedarf Abfordern der gültigen
Entgeltvereinbarungen mit Tageskostensätzen und Selbstkostenblättern von
anderen Jugendämtern und Hilfeeinrichtungen, die außerhalb des Landkreises
Uckermark liegen
Erteilung von Kostenzusicherungen gegenüber Dritten
Anlage und Kontrolle von Einnahmesollstellungen sowie Überwachung der
Zahlungseingänge in Abstimmung mit der Kreiskasse
Gewährung von Krankenhilfe nach § 40 SGB VIII im Rahmen der
Heimunterbringung oder Vollzeitpflege in Zusammenarbeit mit dem
Gesundheitsamt des Landkreises, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des
Jugendamtes und den Krankenkassen
Gewährung von einmaligen Beihilfen einschließlich der zugehörigen Erstellung
von Nebenleistungsbescheiden gemäß § 39 SGB VIII gegenüber Kinder- und
Jugendhilfeeinrichtungen, jungen Volljährigen und Pflegeeltern in
Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst
Zuarbeiten für die Durchführung von Widerspruchsverfahren
(Widerspruchsbearbeitung, Bearbeitung von Überprüfungsanträgen nach § 44
SGB X) sowie Anfertigung von Stellungnahmen für das Rechtsamt im Rahmen
anhängiger Klageverfahren
Zuarbeiten für die Bereiche Haushalt, Statistik, Controlling innerhalb des
Jugendamtes

Was müssen Sie uns bieten?


Vorausgesetzt wird eine Qualifikation als Verwaltungsfachangestellter (m/w/i/t) oder ein
vergleichbarer Abschluss mit der Befähigung für den mittleren nichttechnischen
Verwaltungsdienst.

Erforderlich sind Kenntnisse im SGB VIII bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig
anzueignen. Ferner sollten Kenntnisse fachspezifischer Vorschriften im SGB I, II, V, IX,
X, XII, BGB, EStG sowie haushaltsrechtliche Grundkenntnisse vorhanden sein.
Der Umgang mit dem PC und den allgemein üblichen MS Office-Anwendungen sowie
ein gültiger Führerschein der Klasse B werden vorausgesetzt.
Vorausgesetzt wird ferner die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen.

Die sich zu bewerbende Person muss über ein hohes Maß an
Verantwortungsbewusstsein und hoher Leistungsbereitschaft verfügen, sollte
strukturiert arbeiten können sowie über ein gutes Zeitmanagement verfügen.
Entscheidungs- und Teamfähigkeit werden ebenso vorausgesetzt wie Engagement,
hohe Belastbarkeit, Lernbereitschaft und Lernfähigkeit. Außerdem muss der Bewerber
(m/w/i/t) selbstständig und umsichtig arbeiten.
Erwartet werden Flexibilität sowie ein
freundliches und sicheres Auftreten gegenüber Bürgern, Trägern und Kollegen sowie anderen Behörden. Ferner werden eine ausgeprägte Kommunikations- und Konfliktfähigkeit sowie Kritikfähigkeit vorausgesetzt.

Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Sie suchen eine persönliche Entwicklungs- und
Veränderungsmöglichkeit? Sie wollen die Kreisverwaltung des Landkreises Uckermark
facettenreich kennenlernen und weiterentwickeln? Dann bewerben Sie sich bei uns!

Sachbearbeiter Wirtschaftliche Jugendhilfe (m/w/i/t) (application/pdf 115.8 KB)