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Spremberg, Foto: (c) dpa
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Städte und Gemeinden in Brandenburg

Die Städte und Gemeinden sind die Keimzellen der Demokratie in unserem Land. Sie sind der kleinste Ort, der die Menschen und unsere Gesellschaft zusammenhält. Sie bilden die Anker der gesellschaftlichen Entwicklung und sind Bezugspunkte für die Bürgerinnen und Bürger vor allem im ländlichen Raum. Die Selbstverwaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat in Brandenburg Verfassungsrang (Landesverfassung Artikel 97).

Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung gilt unabhängig von der Größe der Gemeinde. Die Bezeichnung als Stadt ist dabei nicht von größerer kommunalrechtlicher Bedeutung. Ein besonderer Status ist damit im Gegensatz zur Unterscheidung von Ortsteil und Gemeinde nicht verbunden.

Dieselkraftwerk Cottbus
Dieselkraftwerk Cottbus, Foto: (c) dpa

Die Kommunen des Landes werden ihrem Wesen nach in kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kreisfreie Städte unterteilt. Die Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder) und die Landeshauptstadt Potsdam sind kreisfreie Städte, da sie wie Landkreise eine deutlich größere Verwaltung benötigen.

Gemeinden können sich zu Ämtern zusammenschließen.

Die kleinste Einheit der Gemeinden bilden die Ortsteile. Entscheidungen für die Ortsteile können in beschränktem Umfang in den von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Ortsbeiräten mit dem Ortsvorsteher getroffen werden.

Bahnhof Bad Saarow
Bahnhof Bad Saarow, Foto: (c) dpa

Kommunalverfassung

Den rechtlichen Rahmen für die Städte und Gemeinden legen die Kommunalgesetze. Die Kommunalverfassung zählte zu den bedeutendsten Gesetzeswerken in der Gründungsphase  des Landes Brandenburg. Sie bestand aus drei Teilen. Am 18. Dezember 2007 hat der Landtag eine neue Kommunalverfassung für das Land Brandenburg beschlossen, die die bis dahin gültige Gemeindeordnung, die Landkreisordnung sowie die Amtsordnung zusammen führt. In ihrer Gesamtheit stellt sie ein umfassendes Regelwerk kommunalpolitischer Strukturen und Aufgaben im Land Brandenburg dar.