Eckpunkte zum Landesrahmenvertrag zur Unfallversicherung

Der gebotene Unfallversicherungsschutz gilt pauschal.

Wer ist versichert?

Der Landesrahmenvertrag zur Unfallversicherung gewährt ehrenamtlich/freiwillig Tätigen Versicherungsschutz. Voraussetzung ist, dass diese ihre Tätigkeit im Land Brandenburg ausüben bzw. ihre Tätigkeit von Brandenburg ausgeht.

Der Versicherungsschutz im Bereich der Unfallversicherung besteht auch für Ehrenamtliche, die in rechtlich selbständigen Strukturen tätig sind.

Wer ist nicht versichert?

  • Personen, für die gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht.
  • Personen, für die vom Träger/von der Vereinigung, für die der Ehrenamtliche tätig ist, bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen wurde.

Sollten die Leistungen aus dem abgeschlossenen Vertrag geringer sein als die des Landesrahmenvertrages des Landes Brandenburg, so wird die Differenz aus diesem Vertrag ausgeglichen. Rentenleistungen für Invalidität infolge eines Unfalls werden dabei in eine einmalige Kapitalleistung umgerechnet.

  • Betreute Personen bzw. Teilnehmer an Veranstaltungen, die in diesem Zusammenhang nicht ehrenamtlich/freiwillig engagiert sind.

Welche Leistungen sind versichert?

  • bis zu 175.000,00 € bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen

Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung

  • 10.000,00 € im Todesfall
  • 2.000,00 € für Heilkosten (subsidiär)
  • 1.000,00 € für Bergungskosten

Schadensbeispiele

  • Ein Mitarbeiter des Projekts „ Altenpflege selbst organisiert“ stürzt auf dem direkten Weg von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit nach Hause. Er erleidet einen komplizierten Trümmerbruch im Bein. Die Bewegungsfähigkeit bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
  • Die Bürgerinitiative „Ein Spielplatz für unsere Kinder“ trifft sich zur Ortsbesichtigung am zukünftigen Standort des Spielplatzes. Ein Mitglied der Initiative erleidet auf direktem Weg dorthin einen tödlichen Unfall.
  • Ein Mitglied des Wanderclubs „Auf Schusters Rappen“ organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes stürzt er einen Abhang hinunter und bricht sich beide Beine.

Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden und ist später noch längerer Zeit auf Gehhilfen angewiesen.

Ihr Ansprechpartner

Die Inanspruchnahme des durch die Landessammelverträge gewährten Versicherungsschutzes erfordert keine gesonderte Anmeldung von Ehrenamtlichen, Initiativen, Gruppen und Projekten. Im Schadensfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an den betreuenden Versicherungsdienst:

Ecclesia Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4
32758 Detmold

Telefon: 05231 603-6112
Telefax: 05231 603-197
E-Mail: ehrenamt@ecclesia.de
Internet: www.ecclesia.de

Informationen des Sozialministeriums finden Sie hier.

Anschrift

Staatskanzlei Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: (0331) 866-0
Telefax: (0331) 866-1416
E-Mail: poststelle@stk.brandenburg.de

Leitweg-ID 12-121096894457578-79
weitere Information zur Leitweg-ID

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Telefon: (0331) 866-1050
E-Mail: buergerbuero@stk.brandenburg.de

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Staatskanzlei Land Brandenburg
Regierungssprecher Florian Engels
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam

Tel.: (0331) 866 1207
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Tel.: 0331 866 1150 bzw.
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