Kappungsgrenze: Kabinett beschließt Verordnung für mehr Mieterschutz
23.02.2021 - Die Brandenburger Kappungsgrenzenverordnung wird neu aufgelegt. Damit dürfen die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen in 19 Gemeinden des Landes innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent angehoben werden. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bauminister Guido Beermann billigte heute das Kabinett. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten. ausführlich