Staatskanzlei

Flussgebietsgemeinschaft für die Bewirtschaftung der Elbe

veröffentlicht am 24.02.2004

Brandenburgs Landesregierung hat heute die Weichen für die Mitarbeit des Landes an der Flussgebietsgemeinschaft Elbe gestellt. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sieht vor, dass zukünftig die Umweltziele des Gewässer- und Grundwasserschutzes innerhalb von Flussgebietseinheiten zu erreichen sind. In der Bundesrepublik existieren insgesamt zehn Flussgebietseinheiten (FGE). Für den deutschen Teil des Einzugsgebietes Elbe vereinbaren die beteiligten zehn Bundesländer und der Bund in Form einer Verwaltungsvereinbarung die Gründung einer „Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe“. Die Vertragspartner sind Bayern, Berlin, Brandenburg, Ham-burg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Ausgehend von den EU-Vorgaben legt das Wasserhaushaltsgesetz die Bewirtschaf-tungsziele für Deutschland fest, die Einzelheiten werden durch die Länderwassergesetze, welche gegenwärtig novelliert werden, bestimmt. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder zur Erreichung des guten Zustands der Oberflächengewässer und des Grundwassers die Koordinierung der Bewirtschaftung zu regeln und in jeder Flussge-bietseinheit ein Maßnahmenprogramm und einen Bewirtschaftungsplan aufzustellen. In einem weiteren Schritt hinaus streben die Partner für die Elbe die Aufstellung eines ge-meinsamen Bewirtschaftungsplans mit Österreich, der Tschechischen Republik und Polen an.