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BASF Schwarzheide GmbH, Kontrolle von Granulatsträngen
BASF Schwarzheide GmbH, Kontrolle von Granulatsträngen Foto: picture alliance

Arbeiten in Brandenburg

Die Lage auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert: Die Zahl der Arbeitslosen hat sich mehr als halbiert, immer mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger haben eine Arbeit. Die Chancen junger Menschen, eine Lehrstelle in ihrem Wunschberuf zu finden, waren in Brandenburg noch nie so gut wie heute. Der Fachkräftebedarf steigt.

Derzeit haben rund 865.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung. Rund 72.000 Menschen sind arbeitslos gemeldet. Im Jahr 2018 lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote bei 6,3 Prozent, der niedrigste Wert seit der Wende.

Der Abbau der Arbeitslosigkeit, die Fachkräftesicherung und gute Entlohnung sind die zentralen Themen der brandenburgischen Arbeitspolitik. Die politische Leitlinie lautet: „Gute Arbeit für alle“.

Gute Arbeit

Gute Arbeit: Das bedeutet anständige Bezahlung, sichere Arbeitsplätze, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, altersgerechte und gesunde Arbeitsbedingungen, hohe Standards beim Arbeitsschutz sowie eine funktionierende Sozialpartnerschaft. Zur Erreichung des Ziels wurde am 11. Mai 2016 das Bündnis für Gute Arbeit in Brandenburg gegründet.

Sozialpartnerschaft stärken

Voraussetzung für gute Arbeit ist ein starkes Miteinander von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Beschäftigten und Politik. Diesem Ziel dient der Brandenburger Sozialpartnerdialog.

Wesentliches Element der Sozialpartnerschaft auf betrieblicher Ebene sind Betriebsräte. Sie kümmern sich um sichere und gute Arbeitsbedingungen. Ein enger Austausch mit Betriebsratsmitgliedern hilft der Arbeitspolitik im Land. Daher veranstaltet das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem DGB Bezirk Berlin-Brandenburg seit 2012 unter Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg jährlich eine Brandenburger Betriebsrätekonferenz.

letzte Änderung: 06.01.2020

 

  • Fachkräftesicherung

    Das Land Brandenburg hat mit seiner Fachkräftestrategie „Bilden, halten und für Brandenburg gewinnen“ (2014-2019) fünf Schlüsselthemen benannt, die Unternehmen bei ihrer Fachkräfteentwicklung unterstützen und Brandenburg als „attraktives Fachkräfteland“ stärken. Dabei wird auch der Wandel der Arbeit im Zeitalter der Digitalisierung in den Blick genommen.

    Für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses ist das Ausbildungsengagement der Betriebe ein wesentlicher Ansatzpunkt. Mit der Fortschreibung des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses bekennen sich das Land und die beteiligten Partner auch künftig zur Stärkung der dualen Berufsausbildung.
    Das Ziel des Ausbildungskonsenses ist, möglichst allen Brandenburger Jugendlichen, die ausbildungsfähig und -willig sind, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Ein gemeinsames Werben soll Unternehmen und Betriebe dazu ermutigen, mehr Ausbildungsstellen in der Region zu schaffen.

    Im Oktober 2015 starteten die Konsens-Partner die gemeinsame Ausbildungsoffensive „Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft.“. Und jedes Jahr verleiht der Ausbildungskonsens den Brandenburger Ausbildungspreis.

  • Arbeitsförderung

    Investitionen in Bildung, Fachkräftesicherung und Integration in Arbeit

    Förderungen zur Umsetzung „Guter Arbeit“ bietet das Arbeitspolitische Programm Brandenburgs „In Menschen investieren – Regionen stärken“. Es richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer und enthält u.a. Förderprogramme zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur Integration in den Arbeitsmarkt.

    Die Finanzierung der Arbeitsförderung des Landes Brandenburg erfolgt überwiegend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF): esf.brandenburg.de.
    Die aktuell größte Fördermaßnahme des Arbeitsministeriums ist das Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“. Gefördert werden besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern. Sie werden von Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleitern betreut und mit individuell passenden Angeboten unterstützt, damit auch sie wieder in Arbeit kommen. Landesweit setzen 35 Projekte die Maßnahmen um. Für das Programm stehen bis zum Jahr 2020 über 40 Millionen Euro aus Mitteln des ESF zur Verfügung.

  • Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen

    Nicht alle erwerbslose Menschen können von dem Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren. Brandenburg hat einen hohen und zum Teil verfestigten Anteil von Langzeitarbeitslosen. Langzeitarbeitslose benötigen individuelle und nachhaltige Unterstützung bei der Integration in Beschäftigung.

    Mit dem Teilhabechancengesetz werden seit 1. Januar 2019 neue Beschäftigungs- und Teilhabechancen für langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem sozialen (§16i SGB II) und allgemeinen (§ 16e SGB II) Arbeitsmarkt geschaffen. Durch die Jobcenter werden Lohnkostenzuschüsse für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Arbeitgebern gefördert.

    Weiterhin unterstützt das Arbeitsministerium besonders benachteiligte Langzeitarbeitslose und Erwerbslose mit minderjährigen Kindern mit der Richtlinie „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ und Sozialbetriebe, die langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig einstellen, mit der „Richtlinie zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben im Land Brandenburg

  • Mindestlohn

    Gute Arbeit muss gut bezahlt werden. Deshalb hat sich die Landesregierung konsequent für existenzsichernde Mindestlöhne eingesetzt, denn Menschen brauchen soziale Sicherheit - wie angemessenes Wohnen, gesunde Ernährung, Sicherung im Alter, Bildung und kulturelle Betätigung. Möglichst wenige Menschen sollen zusätzlich zu ihrem Lohn auf öffentliche Unterstützung angewiesen sein. Auch angesichts der Gefahr von Altersarmut sind Mindestlöhne dringend erforderlich.
    Das Land Brandenburg selbst kann nur für Aufträge der öffentlichen Hand einen vergabespezifischen Mindestlohn gesetzlich regeln. Dazu dient das Brandenburger Vergabegesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Der vergabespezifische Mindestlohn beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf 10,68 Euro. Diesen Mindestlohn müssen Brandenburger Unternehmen , die mit der Ausführung eines öffentlichen Auftrags im Land Brandenburg befasst sind, ihren Beschäftigten zahlen.

    Bundesweit gilt in Deutschland der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, für den auch das Land Brandenburg lange gekämpft hatte. Dieser wurde zum 1. Januar 2015 eingeführt und beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

  • Tarifbindung

    Das Gemeinsame Tarifregister Berlin-Brandenburg bietet allen Interessierten die Möglichkeit, Auskünfte aus Tarifverträgen zu erhalten und in Tarifverträge Einsicht zu nehmen. Das Gemeinsame Tarifregister besteht seit 1992. Alle Tarifverträge, die in den Ländern Berlin und Brandenburg gelten, werden hier registriert, ausgewertet und bereitgehalten.

    Die Tarifbindung in Brandenburg ist geringer als im Westen: Laut dem aktuellen IAB-Betriebspanel sind nur 21 Prozent aller Betriebe tarifgebunden (West: 29 Prozent). Da größere Betriebe häufiger als kleinere Betriebe tarifgebunden sind, fällt die Beschäftigungsreichweite höher aus: So werden in Brandenburg mit 49 Prozent knapp die Hälfte aller Beschäftigten auf Basis eines Branchen- bzw. Haustarifvertrags vergütet (West: 56 Prozent).

  • Arbeitsschutz

    Schutz und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten sind wichtige Kriterien guter Arbeit in Brandenburg. Die Betriebe in Brandenburg stehen auch hier vor großen Herausforderungen. Die Arbeitswelt befindet sich bedingt durch technische und digitale Innovationen im Wandel. Neue Arbeitsformen führen in vielen Bereichen zu veränderten Arbeitsbelastungen, insbesondere psychische Belastungen nehmen zu. Der demografische Wandel und der Fachkräftemangel erfordern die Erschließung von Präventionspotentialen, um Menschen länger gesund im Arbeitsleben zu halten.
    Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind wichtige Aufgaben sowohl für die Betriebe wie für die brandenburgische Arbeitsschutzverwaltung. Die Brandenburger Arbeitsschutzpolitik unterstützt intensiv die Umsetzung der zwischen Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern unter enger Einbeziehung der Sozialpartner entwickelten Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.

  • Externe Links