Staatskanzlei

Brandenburg modernisiert Richtergesetz

Präsenz der Justiz in der Fläche sichern und Verfahren digitaltauglich gestalten

veröffentlicht am 14.04.2026

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecherin Ines Filohn mit:

Das Kabinett hat heute einen von Justiz- und Digitalminister Dr. Benjamin Grimm vorgestellten Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Richtergesetzes beraten und gebilligt. Grimm erklärte: „Mit dem Gesetz stärken wir die Handlungsfähigkeit der Justiz und schaffen zeitgemäße, rechtssichere Rahmenbedingungen. Zugleich sichern wir die richterliche Präsenz in der Fläche, reduzieren bürokratische Vorgaben und fördern digitale Arbeitsabläufe.“

Der Gesetzentwurf umfasst insbesondere folgende Anpassungen:

  • Stärkung der Gerichtsstandorte: Durch die Neuregelung wird mehr Flexibilität bei ranggleichen Versetzungen geschaffen und somit eine bedarfsgerechtere Personalplanung ermöglicht. Dadurch können Gerichte auch an kleineren oder berlinferneren Standorten verlässlicher besetzt und auf personelle Veränderungen schneller reagiert werden.
  • Transparente und rechtssichere Auswahlverfahren: Die Regelungen zur Besetzung richterlicher Spitzenpositionen werden klarer gefasst und stärker am verfassungsrechtlichen Prinzip der Bestenauslese ausgerichtet.
  • Rechtssichere Ausgestaltung der Mitbestimmung: Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg werden die Mitbestimmungsregelungen im Richtergesetz neu gefasst. Damit werden die Beteiligungsrechte der Richtervertretungen klar strukturiert und verfassungsfest ausgestaltet.
  • Modernisierung und Digitalisierung von Verfahren: Die Einführung digitaler Arbeitsabläufe wird erleichtert, bürokratische Formvorschriften reduziert und Verwaltungsverfahren innerhalb der Justiz vereinfacht.
  • Sicherung der kontinuierlichen Besetzung der Gerichte: Die Möglichkeiten zum Ansparen von Erholungsurlaub werden begrenzt, um längere Abwesenheiten unmittelbar vor dem Ruhestand zu vermeiden. Dadurch werden Vakanzzeiten reduziert und eine verlässliche Personalplanung unterstützt.

Der Gesetzentwurf greift unter anderem die Ergebnisse einer Evaluation aus dem Jahr 2023 sowie Änderungsbedarf aus der Praxis auf. Damit schafft das Land Brandenburg eine zeitgemäße Grundlage für eine leistungsfähige, bürgernahe und zukunftsfeste Justiz. Der Entwurf wird nun dem Landtag zugeleitet und dort im parlamentarischen Verfahren beraten.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 108.3 KB)