Staatskanzlei

Landesregierung beschließt Entwurf des Nachtragshaushalts 2006 - Kommunen erhalten 105,7 Mio. Euro zusätzlich

veröffentlicht am 20.06.2006

Das Kabinett verständigte sich heute auf die Vorlage eines Nachtragshaushaltes für das laufende Jahr. Mit dem Nachtragshaushalt sollen die brandenburgischen Kommunen 105,7 Mio. € zusätzlicher Mittel erhalten. Die Nachsteuerung geht zurück auf eine von der Landesregierung aufgegriffene Empfehlung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW), das in einem Gutachten für die Jahre 2003 und 2004 eine „asymmetrische“ Entwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Brandenburg festgestellt hatte. Die Kommunen seien in diesen beiden Jahren übermäßig an den Konsolidierungsanstrengungen des Landes beteiligt worden. „Diese finanzielle Schieflage bringt das Land mit dem Nachtragshaushalt 2006 in Ordnung“, sagte Speer. „Die Kommunen haben damit günstigere Voraussetzungen zur weiteren Konsolidierung ihrer Haushalte.“ Der Gutachter des DIW, Dr. Dieter Vesper, hatte empfohlen, die Zuweisungen nachträglich um 200 Mio. € aufzustocken, dabei aber anerkannt, dass die Kommunen in den Jahren 2005 und 2006 bereits 60 Mio. € zusätzliche Landesmittel erhalten haben. Zu berücksichtigen waren auch eine Gesamtentlastung durch die kommunalen Entlastungsgesetze in Höhe von 24,5 Mio. € sowie im Jahr 2005 zuviel gezahlte Mittel von 9,8 Mio. €. Die erforderliche Nachsteuerung beträgt damit 105,7 Mio. €. Dieser im Nachtragshaushalt vorgesehene Betrag wird durch Umschichtungen aus Personalverstärkungsmitteln erbracht. Eine Erhöhung der Neuverschuldung ist damit im laufenden Jahr nicht erforderlich, unterstrich Speer.