Staatskanzlei

Staatssekretär Clemens Appel zahlt Trennungsgeld zurück

veröffentlicht am 27.02.2006

Der Chef der Staatskanzlei hat heute die Presse darüber informiert, dass er 18.723,73 Euro des für die Jahre 1993/94 erhaltenen Trennungsgeldes an das Land Brandenburg zurückgezahlt hat. Auslöser war ein von Appel selbst initiiertes Gutachten des Experten Wolfhart Schulz, Dozent der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, das von einer falschen Rechtsanwendung durch damalige Sachbearbeiter ausging. In seiner Rede sagte Appel wörtlich: „Ich habe mich immer bemüht, für Transparenz behördlicher Entscheidungen zu sorgen. Das muss und will ich auch gerade in meinen eigenen Angelegenheiten tun. Ich hoffe, dass die Öffentlichkeit diese Grundhaltung in meinem unverzüglichen, selbstaktiven Handeln in eigener Sache erkennt. Ich habe heute gegenüber dem Land erklärt, dass ich mich nicht auf Verjährung und Vertrauensschutz berufe und habe unverzüglich das Geld zurückgezahlt.“