Staatskanzlei

Hartz IV

veröffentlicht am 11.01.2005

Arbeits- und Sozialstaatssekretär Winfrid Alber informierte heute das Kabinett über den Start der Umsetzung des SGB II („Hartz IV“) im Land Brandenburg. Bis auf wenige Fälle wurde zum Jahresende über alle Anträge auf Arbeitslosengeld II (ALG II) entschieden. Alle betroffenen Leistungsempfänger konnten spätestens am 06.01. über ihre Leistung verfügen. Bundesweit ließen sich seit Wochenanfang pro Tag etwa 6000 Menschen in Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften ihre Leistungen in bar auszahlen. Das Problem der aufgrund eines Systemfehlers nicht durchführbaren Überweisungen hat sich nach Mitteilung der Bundesagentur erledigt. Die Ablehnungsquote lag landesweit bei ca. 10 %. Ministerin und Staatssekretär vor Ort Im großen und ganzen, so Winfrid Alber, sei die Umsetzung ohne größere Komplikationen angelaufen. Mit Reibungsverlusten in den ersten Tagen musste bei einem Reformvorhaben dieser Dimension gerechnet werden. Ministerin Dagmar Ziegler und er werden sich in den kommenden Wochen persönlich in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes ein Bild von der Umsetzung des Gesetzes machen. Gestern besuchte Ministerin Ziegler die Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Teltow-Fläming, heute informierte sich Staatssekretär Alber über die Arbeit des Grundsicherungsamtes im Landkreis Uckermark, einer Optionskommune. Landkreise/kreisfreie Städte nehmen die Aufgaben nach dem SGB II als kommunale Selbstverwaltungsangelegenheiten wahr. Zwischen MASGF und den Kommunen findet ein regelmäßiger Informationsaustausch in Gesprächsrunden statt. Darüber hinaus erfolgen anlassbezogen Beratungen in rechtlichen Einzelfragen. Bezogen auf die ARGEn nimmt das MASGF die Aufsicht im Benehmen mit dem BMWA wahr. Kosten zur Unterkunft Die Entscheidung zur Angemessenheit der Kosten von Wohnraum und Heizung treffen die Kreise und kreisfreien Städte ebenfalls im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Die Beurteilung der Angemessenheit erfolgt im Rahmen einer nach pflichtgemäßen Ermessen im Einzelfall zu treffenden Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen und regionalen Besonderheiten. Eine landeseinheitliche Vorgabe ist mit der Selbstverwaltung der Kommunen nicht vereinbar. Sie würde darüber hinaus wegen der großen regionalen Unterschiede in den Kosten für Wohnen und Heizen keinen Sinn machen. Problemfälle in Monitoringgruppe einbringen Ende Januar sind im Arbeitsministerium Gesprächsrunden mit den Arbeitsgemeinschaften und den Grundsicherungsämtern geplant, in dem es um den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung des SGB II gehen wird. Außerdem wird Ministerin Ziegler die bis dahin aufgetretenen Problemfälle mit in die Monitoringgruppe der Neuen Bundesländer, die im Februar beim Bundeswirtschaftsminister tagt, einbringen und sich für eine Lösung einsetzen. Alber: „Wenn in den letzten Wochen und Monaten das Hauptaugenmerk darauf lag, das die Arbeitslosengeld II-Empfänger ihr Geld erhalten, so muss jetzt der Schwerpunkt auf Beratung und Vermittlung gelegt werden. Für die Empfänger von Arbeitslosengeld II ist mit den Bescheiden durch die Regelsätze zunächst häufig das „Fordern“ deutlich geworden. Jetzt geht es darum, sehr schnell durch Beratung und Vermittlung die zweite Seite – das „Fördern“ für viele erlebbar zu machen.“