Bund, Sachsen und Brandenburg sichern Fortbestand der Stiftung für das sorbische Volk
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern, der Sächsischen Staatskanzlei und der Staatskanzlei Brandenburg.
veröffentlicht am 19.05.2026
Bundesinnenminister Dobrindt, der sächsische Ministerpräsident Kretschmer und der brandenburgische Ministerpräsident Woidke unterzeichnen Abkommen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer und der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke haben das Fünfte Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet. Das Abkommen sichert für die kommenden Jahre den Fortbestand der Stiftung und seiner Arbeit für die sorbische Kultur.
2026 wird die Stiftung mit insgesamt 29.256.000 Euro gefördert. Für die Jahre 2027 bis 2030 sieht das Abkommen jährlich Erhöhungen des Förderbetrages zum Ausgleich von Kostensteigerungen vor. Wie zuvor tragen der Bund drei Sechstel, der Freistaat Sachsen zwei Sechstel und das Land Brandenburg ein Sechstel der Finanzierung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Mit diesem Abkommen ist es uns gelungen, die Stiftung für das sorbische Volk finanziell zukunftsfähig aufzustellen. Die Stiftung und die von ihr geförderten sorbischen Institutionen können so ihre unerlässliche Arbeit für die Bewahrung der sorbischen Sprache und Kultur weiterführen.“
Ministerpräsident Michael Kretschmer: „Die Sorben sind ein unverzichtbarer Teil der kulturellen Identität unseres Freistaates Sachsen. Ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr lebendiges Brauchtum bereichern unsere gemeinsame Heimat in besonderer Weise.
Die Unterzeichnung des Abkommens zur Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk ist ein starkes Signal für den Schutz und die Förderung der sorbischen Kultur in Deutschland. Damit stellen wir gemeinsam mit dem Bund und dem Land Brandenburg sicher, dass die wichtige Arbeit der Stiftung auch in Zukunft verlässlich fortgeführt werden kann. So sichern wir nicht nur die heutige Förderung, sondern auch die Zukunft einer einzigartigen kulturellen Tradition in unserem Land.“
Ministerpräsident Dr. Woidke: „Das neue Finanzierungsabkommen untermauert, wie wichtig uns die Stiftung ist. Kultur, Sprache und Bräuche der Sorben und Wenden sind Teil des brandenburgischen immateriellen Kulturerbes und gelebte Vielfalt in der Lausitz. Wir wollen diesen ‚Reichtum‘ bewahren und weiterentwickeln. Daher geben wir der Stiftung Planungssicherheit: Mit der angemessen erhöhten Förderung in den kommenden fünf Jahren sollen neben den sorbischen und wendischen Institutionen, Strukturen und Veranstaltungen auch Projekte zur Digitalisierung oder zur Revitalisierung der Sprache finanziert werden.“
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde im Jahr 1998 durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen errichtet. Zweck der Stiftung ist die Pflege und Förderung sorbischer Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit 1998 gemeinsam durch den Bund, das Land Brandenburg und den Freistaat Sachsen.

