Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des rbb-Staatsvertrages beschlossen
veröffentlicht am 02.06.2026
Das Brandenburger Kabinett hat heute den Entwurf des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des rbb-Staatsvertrages (Erster rbb-Änderungsstaatsvertrag) beschlossen. Parallel wurde auch im Berliner Senat der Entwurf beschlossen. Beide Länder entwickeln damit ihre gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik zeitgemäß weiter. Der Änderungsstaatsvertrag greift insbesondere die medienstaatsvertraglichen Entwicklungen seit der Neufassung des rbb-Staatsvertrages im Jahr 2023 auf und setzt zugleich medienpolitische Ziele der beiden Landesregierungen um.
Mit der Novellierung werden insbesondere die durch den Reformstaatsvertrag der Länder angestoßenen Reformbemühungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für den Rundfunk Berlin-Brandenburg konkretisiert und landesrechtlich umgesetzt. So wird der Auftrag des rbb weiter präzisiert. Künftig soll der rbb in seinen Angeboten eine angemessene Berichterstattung über die Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen sowie die Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen verstärken, um seinem Bildungsauftrag gerecht zu werden.
Zudem trägt der Staatsvertrag dem vom rbb eingeleiteten Konsolidierungskurs sowie den gestärkten Aufsichtsstrukturen Rechnung. Vorgesehen sind insbesondere weiterentwickelte Regelungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, vor allem im Bereich der Vergütungsstrukturen.
Der Änderungsstaatsvertrag sieht daneben Anpassungen vor, die der Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung dienen. Dazu gehört unter anderem die Möglichkeit, Verfahren zu Programmbeschwerden künftig auch elektronisch zu führen.
Im Hörfunk wird die Zahl der gesetzlich beauftragten Angebote auf sechs reduziert. Gleichzeitig werden weitergehende Kooperationen mit anderen Landesrundfunkanstalten ermöglicht. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit des rbb mit privaten Rundfunkveranstaltern intensiviert werden, um die regionale Vielfalt im dualen Mediensystem zu fördern.
Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages durch die Regierungschefs der Länder Berlin und Brandenburg wird das Ratifikationsverfahren in den beiden Landesparlamenten eingeleitet.

