Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg tritt in Kraft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg und der Senatskanzlei Berlin
veröffentlicht am 01.06.2026
Mehr Transparenz und Wirtschaftlichkeit, weniger Vorwegabzug und Versorgungslücken. Am heutigen 1. Juni 2026 tritt der neue Staatsvertrag über private Medien in Berlin und Brandenburg in Kraft. Beide Landesparlamente hatten der Novelle im April (Brandenburg) und Mai (Berlin) zugestimmt. Damit wird der rechtliche Rahmen für die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) sowie für die privaten Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter strukturell neugestaltet und weiterentwickelt.
Mit den neuen Regelungen im Staatsvertrag kann die mabb ihren Überwachungs- und Regulierungsaufgaben noch besser nachkommen. Über die mabb wird privaten Rundfunkveranstaltern und Telemedienanbietern künftig ermöglicht, aktuelle lokaljournalistische Nachrichten- und Informationsangebote präziser in die Fläche zu bringen. Dies sorgt für Angebots- und Anbietervielfalt und fördert die unabhängige Meinungsbildung. Daneben wird die mabb darin gestärkt, Informations- und Nachrichtenkompetenz zu vermitteln. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Darüber hinaus schafft der Staatsvertrag verlässliche Rahmenbedingungen für den sukzessiven Umstieg vom analog-terrestrischen Hörfunk über Ultrakurzwelle (UKW) auf digital-terrestrische Ausspielwege (DAB+).
Für die beiden Landesregierungen entwickelt der novellierte Staatsvertrag die gemeinsame Rundfunk- und Medienpolitik von Berlin und Brandenburg zeitgemäß fort.
Die Chefin der Staatskanzlei, Ministerin Kathrin Schneider, betont: „Mit der Neufassung des Staatsvertrages reagieren wir auf die Veränderungen im Bereich der privaten Medien und sichern die Zukunftsfähigkeit des Medienstandortes Berlin-Brandenburg. Die neuen Regelungen sorgen insbesondere für mehr Transparenz und eine verbesserte Kontrolle. Die Vorgaben zur Haushalts- und Wirtschaftsführung werden präzisiert und für das Amt der Direktorin oder des Direktors wird eine Vergütungsobergrenze eingeführt. Damit stellen wir eine verantwortungsvolle, wirtschaftliche und kontrollierte Verwendung der Rundfunkbeiträge sicher. Dies trägt dazu bei, das Vertrauen und die Akzeptanz der Menschen in die Medienaufsicht zu steigern.“
Der Chef der Senatskanzlei, Staatssekretär Florian Graf, weist insbesondere auf die gestärkten Aufsichts- und Förderstrukturen der mabb hin: „Die Anforderungen an die mabb im Bereich der Medienregulierung sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Zudem übernimmt die mabb wichtige Förderaufgaben, etwa im Bereich der Informations- und Nachrichtenkompetenz. Über einen reduzierten Vorwegabzug sorgen wir dafür, dass die mabb mittelfristig über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um diese Aufgaben auch weiterhin wirksam erfüllen zu können. Ebenso stärken wir die unabhängige Arbeit des Medienrates der mabb, indem wir sein Aufgabenprofil schärfen und seine Informationsrechte erweitern. Daneben versetzen wir die mabb in die Lage, die Digitalisierung des Hörfunks voranzutreiben. Wir haben hierbei die Interessen der Hörfunkveranstalter im Blick und uns daher entschieden, auf ein konkretes UKW-Abschaltdatum zu verzichten. Denn Berlin soll auch künftig Europas Radiohauptstadt bleiben.“
Auf Grundlage des neuen Staatsvertrages können die beiden Landesparlamente nunmehr die Neuwahl der Mitglieder des Medienrates der mabb vornehmen.

