Staatskanzlei

Kabinett bringt transparente und unbürokratische Kita-Finanzierung auf den Weg

veröffentlicht am 02.06.2026

Die Kita-Finanzierung im Land Brandenburg wird auf neue Beine gestellt: Das Kabinett hat heute der Gesetzesvorlage des Jugendministeriums (MBJS) zugestimmt, mit der die Finanzströme zwischen Land und Kommunen neugeordnet werden. Das seit mehr als 30 Jahren gewachsene System wird entflochten. Alle Beteiligten sollen mehr Durchblick und weniger Aufwand haben. Der Gesetzesentwurf geht nun dem Landtag zur Befassung zu.

Jugendminister Gordon Hoffmann: „Mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Kita-Finanzierung verfolgen wir konkrete Ziele: Wir wollen die Finanzströme neu regeln und machen sie dabei transparenter, digitaler und unbürokratischer. Es ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung mit spürbaren Effekten beim Bürokratieabbau. Mit einem klareren System ist allen Beteiligten geholfen. Und wir geben ein deutliches Zeichen: Niemand zieht sich aus dem System zurück. Das Land beteiligt sich weiterhin mit derselben Kraftanstrengung an der Kita-Finanzierung.“

Transparenter: Alle Beteiligten - Kommunen, Träger und Eltern - werden die Finanzierungsströme, vor allem die vielen verschiedenen Stränge der Landesfinanzierung, nachvollziehen können. Es wird zum Beispiel jede Kita-Leitung die Höhe des Landesanteils berechnen können, den ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt für ihre Einrichtung erhält.

Digitaler: Künftig sollen weder zusätzliche Datenerfassungen noch teilweise unterschiedliche Datenmeldungen seitens der Träger erforderlich werden. Mit einer digitalen Kita-Datenbank wird das Land die Prozesse vereinheitlichen und automatisieren. Die gesetzliche Landesfinanzierung soll vollständig durch die Kita-Datenbank abgewickelt werden.

Unbürokratischer: Die Zahl der Verordnungen im Bereich der Kindertagesbetreuung wird reduziert. Finanzierungsverfahren – einschließlich der Melde-, Stichtags- und Zahlungstermine – werden zusammengeführt. Das bedeutet weniger einzelne Anträge und Bescheide und führt zugleich zu einer höheren Finanzierungssicherheit für die Einrichtungsträger.

Einfacher: Zentrales Element für die Berechnung der Kita-Finanzierung ist das neue einfache Landesfaktormodell. Es bündelt die bisher gestreuten verschiedenen gesetzlichen Landeszuschüsse. Jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt erhält einen eigenen Landesfaktor. Dieser wurde anhand der Gesamthöhe aller heutigen Landesschüsse pro Kreis/kreisfreier Stadt errechnet. Anstatt aus vielen Parametern auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen werden die Landeszahlungen künftig aus genau drei Werten individuell errechnet: vertraglich belegte Plätze, rechnerische Kosten für das notwendige pädagogische Personal (sogar für jede Kita) und Landesfaktor.

Zur Erklärung: Das Land finanziert Einrichtungsträger (gemeindliche und freie Träger) nicht direkt, sondern es beteiligt sich an der Kita-Finanzierung durch zweckgebundene Landeszuschüsse an die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese erhalten außerdem Ausgleichzahlungen vom Land beispielsweise für die Beitragsentlastungen und -befreiungen der Familien.

Jugendminister Gordon Hoffmann: „Allen, die sich eine umfassendere Kitarechtsreform gewünscht haben sei gesagt: Im Land Brandenburg haben wir in den vergangenen Jahren große Fortschritte in der Kindertagesbetreuung gemacht. Heute kümmern sich mehr Erzieher um die Kinder als noch vor zehn Jahren. Die Familien von fast Dreiviertel aller Kita-Kinder erfahren Entlastungen bei den Beiträgen. Es gibt mehr Plätze für die Erzieherausbildung und die Kita-Personalverordnung bietet mehr Flexibilität bei der Fachkräftegewinnung. Aber die Finanzlage des Landes lässt uns keine weiteren Spielräume. Wir müssen mit dem auskommen, was wir haben.“

Bundeseinheitlicher Ganztags-Rechtsanspruch

Im Zuge der Systemänderungen wird das Kitagesetz des Landes auch mit dem Ganztagsförderungsgesetz des Bundes harmonisiert. Ab dem 1. August 2026 haben alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen bundeseinheitlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in einer Kindertagesstätte (Hort). Bis zum Schuljahr 2029/30 wird dieser Anspruch schrittweise bis zur Jahrgangsstufe 4 erweitert. Im Land Brandenburg gibt es bereits einen umfassenden Rechtsanspruch, sodass nur wenige Lücken geschlossen werden müssen. Dies betrifft den Anspruch auf Ferienbetreuung (mindestens acht statt vier Stunden täglich), die kommunalen Mehrbelastungen für Wege- und Überbrückungsbedarfe sowie verbindliche Kooperationen von Schulen und Horten. Land und Kommunen hatten sich zur Umsetzung im Dezember 2025 auf ein Eckpunktepapier verständigt.

Angleichung beim Essengeld

Bislang ist die Berechnung des Kostenanteils beim Mittagessen in Kita und in Schule unterschiedlich geregelt. Die Beteiligung der Eltern von Kita-Kindern hat künftig dieselbe Grundlage wie bei Schulkindern und richtet sich nach angemessenen Preisen. Aus der Berechnung der Kita-Elternbeiträge fallen die bisher verursachten Kosten heraus, da die Eltern künftig direkter an den Kosten des Mittagessens beteiligt werden. Wenn dies Familien mit einem niedrigen Einkommen zu sehr belastet, haben sie einen Anspruch auf Kostenübernahme über die Leistungen für Bildung und Teilhabe.

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