Staatskanzlei

Brandenburgs Wassergesetz: Beispielhaft für Bürokratieabbau

veröffentlicht am 30.08.2007

Potsdam - Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Dietmar Woidke und der Chef der Staatskanzlei Clemens Appel (beide SPD) haben heute gemeinsam in Potsdam die Neufassung des Brandenburger Wassergesetzes (BbgWG) vorgestellt. Die Gesetzesnovelle war am Dienstag vom Kabinett beschlossen worden. Es ist in Brandenburg und nach Wissen der Staatskanzlei in den Ländern die erste Neufassung eines Gesetzentwurfes, bei der auf der Grundlage des Standardkosten-Modells die Bürokratiekosten deutlich gesenkt werden. „Die Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung war nicht das alleinige, aber ein wesentliches Ziel der Novellierung des Wassergesetzes. Das Land hat damit einen wesentlichen Schritt auf dem Weg des Bürokratieabbaus getan. So ist der Beweis erbracht, dass die Abschätzung der Bürokratiekosten nach dem Standardkosten-Modell (SKM) ein wirksames Instrument des Bürokratieabbaus auf Landesebene ist“, erklärten Appel und Woidke. Das BbgWG war im Zuge der Novellierung einer umfangreichen Prüfung und Gesetzesfolgenabschätzung durch externe Gutachter unterzogen worden. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem Gesetzesentwurf um eines der gegenwärtig modernsten und schlanksten Regelungswerke im Wasserrecht handelt. Insbesondere im Ländervergleich zeige sich, dass die vorhandenen Deregulierungspotentiale durch den Entwurf weitgehend ausgeschöpft werden. „Die Methode der Bürokratiekostenschätzung mit dem SKM hat den Blick dafür geschärft, welche Belastungen durch Informationspflichten in den Unternehmen entstehen können“, erläuterte Woidke. So hatten die Gutachter im BbgWG 30 Informationspflichten (Anzeige-, Genehmigungs- und Dokumentationspflichten) festgestellt, die zu geschätzten Bürokratiekosten bei Unternehmen von rund 2,9 Mio. Euro jährlich führten. Mit der Neufassung des Gesetzes und der zugehörigen Verordnungen können diese Bürokratiekosten um rund 500.000 Euro jährlich (17 Prozent) reduziert werden. „Dies ist eine wirklich spürbare Entlastung von immerhin einem Sechstel der Informationskosten für die brandenburgischen Unternehmen“, ist sich Woidke sicher. Zudem wurden 26 Normen im Gesetz gestrichen und weitere geändert. Die wesentlichsten Deregulierungsmaßnahmen sind: · Investitionserleichterungen zum Beispiel durch Zulassung eines vorzeitigen Beginns bei der Errichtung von Abwasseranlagen, die Abschaffung der Genehmigungspflicht für die meisten Kanalisationsnetze sowie eine flexible Befristung wasserrechtlicher Erlaubnisse; · Privilegierungen für Betriebsstandorte mit eigenem Umweltmanagement; · Erweiterung des Gemeingebrauchs von Oberflächengewässern, zum Beispiel beim Tauchen und Fischen; · Reduzierung der Überwachungspflicht von Kleinkläranlagen auf Stichproben; · Reduzierung der Verwaltungskosten für Kommunen um jährlich etwa 220.000 Euro durch Verwaltungsvereinfachung. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem der vorbeugende Hochwasserschutz gestärkt und die Öffentlichkeitsbeteiligung erweitert. „Die Ergebnisse der beispielhaften Novelle des Wassergesetzes ermuntern uns, auch bei künftigen Gesetzesvorhaben auf Transparenz, frühzeitige Beteiligung der Betroffenen und die Anwendung des Standardkosten-Modells zu setzen“, so Appel.