Staatskanzlei

Wanka: Land macht Weg frei für Stiftungsuniversität Viadrina

veröffentlicht am 28.08.2007

Die Europa-Universität Viadrina (EUV) in Frankfurt (Oder) kann Brandenburgs erste Stiftungsuniversität werden. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam einen entsprechenden Gesetzentwurf von Wissenschaftsministerin Johanna Wanka. Für das Gesetz waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig, weil Brandenburg damit bundesweit Neuland betritt. Bisher gibt es nur in Niedersachsen Stiftungshochschulen. Die Konstruktion dort weicht jedoch vom brandenburgischen Modell in entscheidenden Punkten ab. Das letzte Wort vor der parlamentarischen Befassung hat jetzt der Senat der Viadrina. Ministerin Wanka erklärte, mit dem Stiftungsmodell könne die Europa-Universität Viadrina neue kreative Wege bei der Ausgestaltung von Freiräumen beschreiten. Effizienz und Innovationsfähigkeit der Universität sollten noch weiter gestärkt werden, indem sich der Staat im Wesentlichen auf die Rechtsaufsicht sowie seine Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte im Stiftungsrat beschränke. Die Rechtsform der Stiftung bietet ein Alleinstellungsmerkmal. Staatsferne wird unterstrichen, Privaten wird ein größerer Anreiz geboten, sich finanziell zu engagieren. Eingeworbene Spenden und Zustiftungen bleiben bei der Stiftung. Dazu kommt eine jährliche Landeszuwendung, die sich nach den gleichen Kriterien bemisst wie bisher. Die Stiftung erhält die Chance, bis hin zu den Liegenschaften, die das Land einbringt, langfristig eigenes Vermögen aufzubauen. Bei der Bewirtschaftung der Mittel wird die Stiftung flexibler, da sie weitreichend von den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung befreit sein wird. Die Stiftung entscheidet zukünftig auch autonom, welche Professoren sie einstellt. Sie erhält zudem das Recht auf eigene Beamte. Die bisher an der Viadrina beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes werden von der Stiftung übernommen. Ihre Rechte sind in dem Gesetzentwurf umfassend abgesichert. Durch die Besetzung des Stiftungsrates mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur wird die Einbindung von auswärtigem Sachverstand in die Hochschulsteuerung institutionell verankert. Das Modell nutzt umfassend das hohe Identifikationspotenzial, das die Rechtsform der Stiftung für die Beschäftigen, die Studierenden, aber auch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) bietet. Mit dem Gesetzentwurf löst die Landesregierung ein wichtiges Ziel aus der Koalitionsvereinbarung ein. Bereits seit vergangenem Jahr können Hochschulen in Brandenburg in anderer Rechtsform betrieben werden als in staatlicher Trägerschaft.