Staatskanzlei

Neue Landesplanung weiter im Zeitplan

veröffentlicht am 21.08.2007

Die Neuordnung der Gemeinsamen Landesplanung in Berlin und Brandenburg kommt weiter voran. Im vorgesehenen Zeitplan haben die Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg hierzu heute Beschlüsse gefasst. Auf ihren Sitzungen haben das Brandenburger Kabinett und der Berliner Senat auf Empfehlung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz den überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms 2007 (LEPro 2007) gebilligt, so dass nunmehr das parlamentarische Verfahren zum Staatsvertrag beginnen kann. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde der Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Die Beteiligung wird voraussichtlich im Oktober 2007 beginnen. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und Infrastrukturminister Reinhold Dellmann erklären hierzu: „Heute erreichen wir einen weiteren Meilenstein bei der Neuordnung der Landesplanung. Berlin und Brandenburg kommen gemeinsam voran und begreifen sich als eine Region. Wir sind voll im Zeitplan, und wir sind zuversichtlich, dass das auch so bleibt. Ende 2008 soll der gesamte Prozess abgeschlossen sein.“ Im LEPro 2007 werden die programmatischen Aussagen und Zielvorstellungen des neuen Leitbildes für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf der Ebene der Landesplanung umgesetzt. Auf dieser Grundlage wird der LEP B-B konkretere Aussagen zur Steuerung der Raumentwicklung treffen. Der LEP B-B enthält das neue zweistufige System der zentralen Orte für Brandenburg mit vier Oberzentren und 50 Mittelzentren. Es ergibt sich eine deutliche Reduzierung der raumordnerischen Schwerpunkte, die bisher auf 153 zentrale Orte in drei Hierarchiestufen verteilt waren. Die nachhaltige Entwicklung des Gesamtraumes mit der Bundeshauptstadt in der Mitte und die Stärkung der Teilräume („Stärken stärken“) sind für die Entwicklung beider Länder von zentraler Bedeutung. Der verstärkte Wettbewerb aufgrund der EU-Erweiterung und der Globalisierung sowie die Situation der öffentlichen Haushalte machen einen effizienteren Mitteleinsatz notwendig. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg soll im Herbst 2007 das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Das LEPro soll Ende des Jahres in beiden Ländern in Kraft treten. Beim Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B) wurde die Gemeinsame Landesplanungsabteilung nach der Kenntnisnahme durch die Kabinette mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens beauftragt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben Regionale Planungsgemeinschaften, Landkreise und Kommunen im Land Brandenburg, Berliner Bezirke, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belage sowie die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Planes. Der LEP B-B soll nach dem Abschluss des Beteiligungsverfahrens und der Beteiligung des zuständigen Parlamentsausschusses im 2. Halbjahr 2008 als Rechtsverordnung festgesetzt werden.