Staatskanzlei

Weg bereitet für freundschaftliche Zusammenarbeit

Polen-Koordinator zum 30. Jahrestag des deutsch-polnischen Grenzvertrags

veröffentlicht am 13.11.2020

Mit dem am 14. November 1990 unterzeichneten Vertrag legten Deutschland und Polen die zwischen beiden Staaten bestehende Grenze endgültig fest und verpflichteten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Die historische Bedeutung dieses Schrittes würdigt der Polen-Koordinator der Bundesregierung, Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke:

„Deutschland und Polen sind heute als Nachbarn und EU-Partner eng miteinander verbunden. Wie vielfältig und selbstverständlich die Zusammenarbeit in Politik, Wirtschaft und Kultur geworden ist und wie sehr die Menschen in beiden Ländern davon profitieren, wird in den Grenzregionen in besonderer Weise sichtbar. Wir haben ausgezeichnete Einrichtungen wie das Gemeinsame Polizei- und Zollzentrum in Swiecko, das Collegium Polonicum der Adam-Mickiewicz-Universität in Posen und der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt oder das Bildungs- und Begegnungszentrum Schloß Trebnitz in Müncheberg. Deutsche Kinder lernen Polnisch in der Schule und umgekehrt, es gibt den deutsch-polnischen Journalistenpreis oder die polnische Sektion auf dem Filmfestival Cottbus.

Auch, wenn uns die Coronavirus-Pandemie aktuell etwas ausbremst: Vor 30 Jahren wäre es noch undenkbar gewesen, dass Arbeitnehmer, Schüler und Studenten täglich die Grenze in beide Richtungen überschreiten, dass wir jederzeit auf der anderen Seite Freunde besuchen oder einkaufen können. Und gerade die Coronavirus-Pandemie führt uns nochmals deutlich vor Augen, welche Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im deutsch-polnischen Verhältnis zukommt.

Der vor 30 Jahren unterzeichnete Grenzvertrag ebnete den Weg, auf dem Deutsche und Polen in guter Nachbarschaft und freundschaftlicher Zusammenarbeit inzwischen viel erreicht haben. Die Grenze ist vom trennenden zum verbindenden Element geworden. Ich setze darauf, dass wir Deutsche und Polen dieses wichtige Gut als Europäer weiterhin gemeinsam hochhalten."

Im „Zwei-plus-Vier-Vertrag" zur deutschen Wiedervereinigung wurde 1990 festgelegt, dass die endgültigen Grenzen des vereinten Deutschlands die bisherigen Grenzen der Bundesrepublik und der DDR sind. Den Schlusspunkt zur Bestätigung der deutsch-polnischen Grenze bildete der Grenzvertrag zwischen Deutschland und Polen vom 14. November 1990.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 195.1 KB)