Staatskanzlei

Brandenburg führt Jubiläumsprämien für freiwillige Einsatzkräfte ein - Woidke: „Ehrenamtliches Engagement muss besonders gewürdigt werden - Kabinett beschließt Maßnahmenpaket zum Brand- und Katastrophenschutz

veröffentlicht am 23.08.2018

Das ehrenamtliche Engagement bei Freiwilligen Feuerwehren oder im Katastrophenschutz soll künftig im Land Brandenburg mit Jubiläumsprämien besonders gewürdigt werden. Das erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke heute in Potsdam nach einem Gespräch mit Werner-Siegwart Schippel, dem Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg, und Innenstaatssekretärin Katrin Lange. Die neuen Prämien sollen ein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes sein. Ihre Einführung ist Teil eines Maßnahmenpaketes zum Brand- und Katastrophenschutz, dem das Kabinett bereits am Dienstag zugestimmt hatte und das nun dem Landtag zugeleitet wird. Insgesamt sollen künftig jährlich etwa 5,5 Millionen Euro insbesondere in das Ehrenamt investiert werden.

Woidke: „Die Sicherung der Leistungsfähigkeit des Brand- und Katastrophenschutzes ist für unser Land von entscheidender Bedeutung. Allein die zahlreichen Waldbrände dieses Sommers sind dafür Beleg genug. Die Hauptlast tragen dabei in aller Regel die freiwilligen Feuerwehrleute. Es beeindruckt mich sehr, was sie gemeinsam mit den weiteren Einsatzkräften in diesem Jahr geleistet haben, um Menschenleben und Sachwerte zu schützen Das verdient jede Anerkennung. Vor allem für die ehrenamtlich Engagierten wollen wir mehr tun. Die beschlossenen Maßnahmen tragen dazu bei. Die Diskussion um die Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehren ist damit aber sicherlich nicht beendet."

Die Maßnahmen sollen noch in den Jahren 2019 und 2020 umgesetzt werden. Sie setzen im Sinne einer Priorisierung in einem ersten Schritt Empfehlungen einer Arbeitsgruppe zur Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes um, die dazu ein umfangreiches Fachkonzept erarbeitet hat. Auch dieses wird dem Landtag zugeleitet. Damit wird ein entsprechender Landtagsbeschluss umgesetzt. Maßnahmenpapier und  Fachkonzept sind das Ergebnis mehrerer Regionalkonferenzen und Arbeitsgruppen mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesfeuerwehrverband und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen.

In den kommenden beiden Jahren soll der Brand- und Katastrophenschutz zunächst in den folgenden Bereichen weiterentwickelt werden:

  • Vorgesehen sind Prämienzahlungen für langjährige Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr beziehungsweise in einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisation für zehn, zwanzig, dreißig, vierzig und fünfzig Jahre aktiver ehrenamtlicher Tätigkeit. Hier sind für den Bereich der Feuerwehr die Staffelungen von 500, 750, 1.000, 1.250 und 1.500 Euro und für den Bereich der Hilfsorganisationen von 250, 375, 500, 625 und 750 Euro vorgesehen. Die Zahlungen werden vollständig aus Landesmitteln geleistet.
  • Die Altersgrenze für die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung soll von 65 Jahre auf 67 Jahre angehoben werden, um die Leistungsfähigkeit dieser Einheiten zumindest kurzfristig zu stabilisieren
  • Neu eingeführt werden das Berufsbild „Kommunalbediensteter mit Feuerwehraufgaben" sowie das Angebot entsprechender Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule. Damit sollen besondere feuerwehrtechnische Qualifikationen erworben werden, die oberhalb des Ehrenamtes und unterhalb einer hauptamtlichen Einsatzkraft angesiedelt sind.
  • Das bewährte System der Stützpunktfeuerwehren soll unter Berücksichtigung kreislicher Aufgaben sachgerecht weiterentwickelt werden
  • Die Lehrgangskapazitäten an der Landesfeuerwehrschule werden erweitert. In diesem Zusammenhang wird auch die Einrichtung eines zweiten Schulstandortes geprüft.
  • Zudem soll die Jugendarbeit noch intensiver gefördert werden, um mehr Jugendliche und Heranwachsende als bisher zu bewegen, von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilungen überzuwechseln.

Werner-Siegwart Schippel, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg, erklärte: „Die jetzt von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen sind zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung. Das ist anzuerkennen. Es ist aber auch ein Kompromiss. Der Brandschutz im Land steht vor erheblichen Herausforderungen. Stichworte sind die sinkende Zahl der Einsatzkräfte oder das Problem der flächendeckenden Sicherung der Tageseinsatzbereitschaft. Insofern gehen wir davon aus, dass diesen richtigen Maßnahmen in Zukunft noch weitere folgen werden. Die Debatte wird weitergehen. Daran wird sich der Landesfeuerwehrverband wie schon bisher aktiv und konstruktiv beteiligen."

Innenstaatssekretärin Katrin Lange sagte: „Mit dem Maßnahmenpaket liegen nun die ersten Ergebnisse eines umfassenden Diskussionsprozesses vor. Es sind gute Ergebnisse. Ich danke allen sehr herzlich, die sich daran beteiligt haben. Wir wissen, dass dieses Paket natürlich nicht alle Probleme löst. Aber das Dringendste und Notwendige muss jetzt getan werden und nicht irgendwann. Mit den Jubiläumsprämien wird ein klares Zeichen der Anerkennung gesetzt. Die Ausweitung der Lehrgänge an unserer Landesfeuerwehrschule entspricht einem vielfach geäußerten Wunsch der Feuerwehren selbst. Und die gezielte feuerwehrtechnische Fortbildung von Kommunalbeschäftigten eröffnet neue Perspektiven für die Sicherung der Einsatzbereitschaft vor Ort. Das alles sind vernünftige und kurzfristig umsetzbare Schritte."

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind - entsprechend dem Entwurf des Haushalts 2019/2020 beziehungsweise der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 -  insgesamt 5,5 Mio. Euro jährlich zusätzlich vorgesehen: Für die  Prämien sollen ab 2019 zusätzlich 4,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. Die Nachwuchsgewinnung und die Intensivierung der Lehrgangstätigkeit an der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz LSTE werden mit jeweils 500.000 Euro zusätzlich im Jahr unterstützt. Die abschließende Entscheidung darüber obliegt dem Landtag. Insgesamt soll es sich damit um  vorerst 5,5  Millionen Euro handeln.

Nach 2020 sollen unter anderem die Finanzierung des Brandschutzes und der Hilfeleistung durch das Land sowie die Förderstrategie im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes bewertet werden. Außerdem ist vorgesehen, die Katastrophenschutzverordnung zu überarbeiten.

Pressemitteilung als PDF (application/pdf 136.1 KB)