Staatskanzlei

Kabinett billigt gemeinsame Wissenschaftsförderung

veröffentlicht am 19.07.2016

Das Kabinett hat am Dienstag die gemeinsamen neuen Hochschul-Förderprogramme von Bund und Ländern abschließend gebilligt. Mit den Förderungen werden vor allem exzellente Forschung, der wissenschaftliche Nachwuchs und der Wissenstransfer in die Wirtschaft  verstärkt unterstützt.

Wissenschaftsministerin Martina Münch sagte: „Durch die gemeinsamen Bund-Länder-Förderprogramme ergeben sich auch für die brandenburgischen Hochschulen zusätzliche Perspektiven: Das Nachwuchsförderprogramm etwa kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Planbarkeit und Transparenz von Karrierewegen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu erhöhen. Wenn sich die Hochschulen mit guten Anträgen durchsetzen, können im Land Brandenburg bis zu 26 Professuren mit Nachwuchswissenschaftlern besetzt werden. Auch bei den beiden weiteren bundesweiten Wettbewerben Innovative Hochschule und Exzellenzstrategie können sich brandenburgische Hochschulen mit ihren Konzepten bewerben. Alle drei Initiativen tragen dazu bei, den Wissenschaftsstandort Deutschland weiter zu stärken.“  

Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Das Programm  hilft den Universitäten, die besten Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten. Ein zentrales Element ist die Stärkung der Tenure-Track-Professur, die nach einer erfolgreichen Bewährungsphase den unmittelbaren Übergang in eine Lebenszeitprofessur vorsieht. Zur Finanzierung des Programms stellt der Bund ab 2017 bis zu eine Milliarde Euro über 15 Jahre zur Verfügung. Das jeweilige Bundesland  stellt die Gesamtfinanzierung sicher.

Förderinitiative „Innovative Hochschule“

Bund und Länder  investieren hierfür gemeinsam bis zu 550 Millionen Euro für zehn Jahre . Mindestens die Hälfte der Fördersumme und mindestens die Hälfte der ausgewählten Förderfälle müssen auf Fachhochschulen oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule entfallen. Ziel der neuen Förderlinie ist die Stärkung der strategischen Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem. Es sollen Hochschulen gefördert werden, die bereits über eine kohärente Strategie für ihr Zusammenwirken mit Wirtschaft und Gesellschaft verfügen  und Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer entwickelt haben. Dies ist sowohl in der Profilierung im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule möglich, als auch in ausgewählten thematischen Bereichen der Hochschule. Die Vereinbarung soll bis 2027 abgeschlossen werden.  In diesem Jahr soll die Förderinitiative ausgeschrieben werden, der Förderbeginn ist für 2018 vorgesehen.

Exzellenzstrategie

Das  Gesamtprogramm ist mit bundesweit jährlich  533 Millionen  Euro  dotiert. Die Mittel  für  die Förderung tragen  der  Bund  und  das  jeweilige Sitzland der einzelnen Universitäten im Verhältnis 75:25.
Mit den Exzellenzclustern werden  international wettbewerbsfähige Forschungsfelder  an Universitäten bzw. Universitätsverbünden projektbezogen gefördert. Für Exzellenzcluster werden rund 385 Millionen Euro Fördermittel pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es werden für 45 bis 50 Förderfälle Mittel zwischen jeweils drei bis zehn Millionen Euro pro Exzellenzcluster  jährlich veranschlagt. Die Förderlaufzeit beträgt grundsätzlich zweimal sieben Jahre. Der Förderbeginn wird Ende 2018/Anfang 2019 erwartet.

Weiterhin werden 11 Exzellenzuniversitäten, entweder als Einzelinstitutionen oder als Verbund mehrerer Universitäten, gefördert. Die Förderlinie dient der dauerhaften Stärkung der Universitäten  bzw. Verbünden von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung auf Basis erfolgreicher Exzellenzcluster. Für die Förderung werden jährliche Mittel von rund  148 Millionen  Euro  zur Verfügung gestellt. Dabei werden antragsabhängige Förderhöhen zwischen jährlich  zehn  bis 15 Millionen  Euro für  Anträge einzelner Universitäten und 15 bis 28 Millionen Euro für Universitätsverbünde veranschlagt. Die Förderung als Exzellenzuniversität setzt mindestens zwei Exzellenzcluster an derselben Universität voraus;  bei Verbünden von Universitäten mindestens drei Exzellenzcluster. Eine Evaluation der Exzellenzuniversitäten soll 2025 erfolgen. Falls dann weniger als vier Universitäten aus der Förderung ausscheiden, erfolgt eine einmalige Erhöhung der Förderung, so dass vier neue Universitäten oder Verbünde in das Programm aufgenommen werden können.

Hintergrund: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern hatten die Förderprogramme am 16. Juni 2016 beschlossen. Zuvor waren diese von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz beraten worden. Zur Umsetzung der Förderprogramme müssen  alle Länder den Verwaltungsvereinbarungen zustimmen.