Staatskanzlei

Jürgen Dusel erneut zum Behindertenbeauftragten
der Landesregierung berufen

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 27.01.2015

Jürgen Dusel bleibt der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen in Brandenburg. Das Kabinett stimmte heute dem Vorschlag von Sozialministerin Diana Golze zu, ihn für die Dauer der sechsten Legislaturperiode erneut zum Landesbehindertenbeauftragten zu berufen. Golze betonte: „Jürgen Dusel ist ein ausgesprochener Fachmann, der sich mit hohem Sachverstand und großer Leidenschaft für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzt.“ Es ist seine zweite Amtsperiode. Der 49-jährige Jurist trat das Amt im Mai 2010 an. In Brandenburg leben rund 370.000 Menschen mit Behinderungen, darunter 238.000 mit einer Schwerbehinderung. Nach den Worten von Sozialministerin Golze war Brandenburgs Behindertenpolitik in den vergangenen fünf Jahren sehr erfolgreich. „Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft. Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – soll sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können. Das gilt für das politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Leben, für Bildung und Beruf. Um das zu erreichen, muss Behindertenpolitik als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen stets mitgedacht und mit geplant werden.“ Golze erinnerte daran, dass die vergangene Landesregierung das Behindertengleichstellungsgesetz novelliert und ein umfangreiches Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket beschlossen hat. Über 1.000 Menschen beteiligten sich landesweit an fünf Regionalkonferenzen zur Behindertenpolitik. Golze resümierte: „Mit dem Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket haben wir eine wichtige Etappe auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft erreicht. Diesen Weg werden wir in den kommenden fünf Jahren konsequent fortsetzen.“ Jürgen Dusel sagte: „Inklusion ist zunächst eine Haltungsfrage, die auch Herzensbildung braucht. Heute, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, gedenken wir auch der Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft wegen ihrer Behinderung oder wegen einer psychischen Erkrankung ausgegrenzt, diffamiert und ermordet wurden. Dieses Menschheitsverbrechen mahnt und verpflichtet uns, nicht wegzuschauen sondern solidarisch zu handeln, wenn heute Menschen herabgewürdigt und ausgegrenzt werden. Inklusion ist für unser demokratisches Gemeinwesen etwas ungeheuer Wichtiges! Es geht um Gleichberechtigung, Respekt und Anerkennung von Vielfalt, es geht auch um soziale Gerechtigkeit. Inklusion und Demokratie sind zwei Seiten einer Medaille. Ich möchte deshalb weiter daran arbeiten, dass Barrieren in den Köpfen fallen. Brandenburg hat behindertenpolitisch schon sehr viel Gutes erreicht, es bleibt gleichwohl noch viel zu tun.“ Jürgen Dusel, der von Geburt an stark sehbehindert ist, wurde am 14. Februar 1965 in Würzburg geboren. Nach dem Abitur studierte er in Heidelberg Jura. Von 1996 bis 1998 war er Jurist bei der Hauptfürsorgestelle Mecklenburg-Vorpommern. 1998 übernahm er die Leitung des Dezernats „Heimaufsicht/überörtliche Betreuungsbehörde“ beim brandenburgischen Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus. Dort wurde er 2002 Leiter des Integrationsamtes. Von 2002 bis 2009 war er Mitglied im Landesbehindertenbeirat Brandenburg. Von 2009 bis 2010 war er als Dezernatsleiter verantwortlich für die Fachaufsicht über die psychiatrischen Kliniken und Fachabteilungen im Land. Er lebt in Cottbus, ist verheiratet und hat zwei Kinder. Der Landesbehindertenbeauftragte übt sein Amt weisungsfrei und ressortübergreifend aus. Nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz gehört es zu seinen Aufgaben, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Außerdem soll er Maßnahmen anregen, mit denen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Brandenburg umgesetzt wird. Jeder hat das Recht, sich mit Bitten, Beschwerden und Anregungen direkt an den Landesbehindertenbeauftragten zu wenden.