Staatskanzlei

Holzschuher: Kommunen sollen mehr Freiraum für Zusammenarbeit erhalten

veröffentlicht am 14.01.2014

Die Kommunen in Brandenburg sollen mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Erledigung ihrer Aufgaben erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedete. Danach soll die Zusammenarbeit aller kommunaler Verwaltungsebenen möglich sein. Der Weg wird somit frei für eine gemeinsame Aufgabenerfüllung von Landkreisen und kreisangehörigen Kommunen. Innenminister Ralf Holzschuher sagte: „Mehr kommunale Zusammenarbeit ist ein Weg, um die Qualität und Bürgerfreundlichkeit der Leistungen gleichermaßen zu sichern. Deshalb sollen die Kommunen mehr Freiraum für Zusammenarbeit erhalten“. Außerdem will die Landesregierung die Möglichkeiten zur Errichtung eines kommunalen Unternehmens als einer Anstalt öffentlichen Rechts erweitern. Bislang kann nur eine Kommune allein ein Unternehmen in dieser Rechtsform gründen. Künftig soll dies auch mehreren Kommunen gemeinsam möglich sein. Zudem werden bestimmte Genehmigungspflichten der Kommunalaufsicht für Maßnahmen der Zusammenarbeit gestrichen. Holzschuher: „Die Kommunen sollen ihren Bürgerinnen und Bürgern auch unter den sich verändernden Rahmenbedingungen einen guten Service bieten. Demografischer Wandel, sinkende Einwohnerzahlen, knappe Kassen und ein kontinuierlicher Aufgabenzuwachs stellen sie vor große Herausforderungen.“ Hintergrund: Artikel 97 der Verfassung des Landes Brandenburg und Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes garantieren den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der Selbstverwaltung. Dieses Recht umfasst die eigenverantwortliche Organisation der Aufgabenwahrnehmung und damit auch die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Gemeinde oder der Gemeindeverband zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben mit anderen Kommunen zusammenarbeitet. Um diese verfassungsrechtlichen Regelungen mit Leben zu erfüllen, müssen die Einzelheiten in einem Landesgesetz festgeschrieben werden. In Brandenburg ist dies seit 1991 im Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) geregelt. Nach diesem Gesetz können zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben Arbeitsgemeinschaften begründet, Zweckverbände gebildet und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden. Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf soll das GKG reformieren und andere rechtliche Vorschriften an die künftige Rechtslage anpassen.