Staatskanzlei

Neues Hochschulrecht verabschiedet – Erweiterter Zugang zum Studium – Deutschlandweit einmalig

veröffentlicht am 07.01.2014

Die Landesregierung will die Aufnahmevoraussetzungen für ein Hochschulstudium in Brandenburg erleichtern. Das Kabinett verabschiedete heute in Potsdam den Gesetzesentwurf, der zudem die Qualität in Forschung und Lehre und die studentische Mitbestimmung verbessern soll. Ministerpräsident Dietmar Woidke hob hervor: „In diesem Gesetzesentwurf ist der Zugang zum Universitätsstudium so weit gefasst wie nirgendwo in Deutschland. Das fördert Chancengleichheit im gesamten Bildungs- und Lebensverlauf.“ Wissenschaftsministerin Sabine Kunst betonte: „Mit der Novelle sollen gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen gesichert und verlässliche Perspektiven für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen werden. Insgesamt geht es um mehr Bildungschancen, mehr Beteiligung und Qualität an brandenburgischen Hochschulen.“ Die Hochschulgesetznovelle bedeutet im Einzelnen: - Eine deutliche Erweiterung des Hochschulzugangs. Künftig sollen auch Handwerksmeister und Bewerber mit Schulabschluss nach der Sekundarstufe 1, einer Berufsausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung ein Bachelorstudium aufnehmen dürfen. Der Zugang zu einem Studium an einer Universität wird künftig auch mit Fachhochschulreife möglich sein. - Die Beschäftigungssituation an den Hochschulen wird verbessert. Lehrbeauftragte sollen künftig nicht dauerhaft einsetzbar sein. So soll vermieden werden, dass die Beschäftigung von Lehrbeauftragten an die Stelle regulärer Arbeitsverhältnisse tritt. Als Obergrenze sollen in der Regel zwei Semester sowie eine maximale Lehrverpflichtung von vier Semesterwochenstunden gelten. - Die Qualitätssicherung in Promotionsverfahren wird verbessert. So soll beispielsweise der Abschluss von Vereinbarungen gesetzlich vorgeschrieben sein. Darin werden Rechte und Pflichten der Promovierenden, der Betreuer und der Fachbereiche geregelt. Hier geht es nicht zuletzt um ein wirksames Instrument gegen wissenschaftliche Plagiate. - An allen Hochschulen werden Ethikkommissionen eingerichtet. Diese befassen sich mit Fragestellungen zum möglichen Einsatz von Forschungsergebnissen für nicht friedliche Zwecke sowie zu Forschungsvorhaben am Menschen. In der Ethikkommission sind sowohl Mitglieder der Hochschule als auch externe sachkundige Personen vertreten. Zusätzlich ist eine Mitwirkung des Landeshochschulrates möglich. - Studierende werden vor einer möglichen „Exmatrikulation von Amts wegen“ zu einer obligatorischen Studienberatung eingeladen. Dabei können Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie der Studienverlauf verbessert und somit eine Exmatrikulation verhindert werden können. - Die Mitwirkung der Studierenden wird gestärkt. Die Landeskonferenz der Studierendenschaften (Brandenburgische Studierendenvertretung) bekommt ein Anhörungsrecht. Sie muss bei Erlass oder Änderung von hochschulrechtlichen Vorschriften angehört werden. Der Stimmanteil der Gruppe der Studierenden in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen wird in Angelegenheiten der Studienorganisation und Lehre auf mindestens 30 Prozent erhöht. Neben der Neuordnung der Hochschulstruktur in der Lausitz, der Hochschulentwicklungsplanung bis zum Jahr 2025 und dem Abschluss von Hochschulverträgen folgt mit der Novellierung ein weiterer wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung des brandenburgischen Hochschulsystems. Ministerin Kunst: „Mit diesen ineinander greifenden Maßnahmen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir auch künftig leistungsstarke Hochschulen in Brandenburg haben.“ Der Hochschulgesetznovellierung war ein breiter Diskussionsprozess vorausgegangen. Unter anderem gab es die Möglichkeit, über mehrere Wochen im Internet Anregungen und Kritik an dem Entwurf in einer Online-Dialog-Plattform zu äußern. Die Hochschulgesetznovelle findet sich auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur: http://www.mwfk.brandenburg.de.