Staatskanzlei

Brandenburger Initiative zur sofortigen Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes erfolgreich

veröffentlicht am 01.03.2013

In Deutschland soll nach dem Willen des Bundesrates künftig ein flächendeckender Mindestlohn von 8.50 Euro gelten. Die gemeinsame Initiative Brandenburgs mit den SPD-regierten Ländern fand eine Mehrheit in der Länderkammer und wird an den Bundestag überwiesen. Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärte anlässlich der Entscheidung: „Die neuen Mehrheiten im Bundesrat sind gut für den Wirtschafts- und Arbeitsmarktstandort Deutschland. Ich freue mich, dass unser Gesetzentwurf, der Hungerlöhne gesetzlich verbieten will, eine Mehrheit gefunden hat. Frauen und Männer, die Vollzeit arbeiten, sollen davon auch menschenwürdig leben können. Jetzt ist der Deutsche Bundestag am Zug, unser Gesetz schnell zu behandeln und zu verabschieden. Jeder weitere verlorene Monat ist ein Desaster für die betroffenen Menschen und auch für die Arbeitskultur in unserem Lande.“ Zum Hintergrund /Auszüge aus der Gesetzesbegründung: Der Niedriglohnsektor und damit die Zahl der abhängig Beschäftigten, die für einen Niedriglohn arbeiten, ist konstant hoch. Nach Auswertungen des Statistischen Bundesamtes erhielten im Jahr 2010 20,6 Prozent der Beschäftigten trotz Vollzeitarbeit einen sogenannten Niedriglohn. Ein sich verstetigender Niedriglohnsektor verstärkt sowohl die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich als auch den schleichenden Ausgrenzungsprozess von Beschäftigungsgruppen. Zudem führen Niedriglöhne häufig dazu, dass eine Existenzsicherung nicht erreicht werden kann und aufstockende Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen. In der Folge können die Betroffenen auch von den erworbenen Rentenansprüchen nicht leben und sind im Alter auf zusätzliche Hilfen angewiesen. Das wiederum belastet die Sozialversicherungssysteme. Ziel des Gesetzes ist es sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes Einkommen erreichbar wird.