Staatskanzlei

Arbeitsgruppe zu Auswirkungen der Bundeswehrreform

veröffentlicht am 07.06.2011

Brandenburg wird mögliche Auswirkungen der Bundeswehrreform auf das Land untersuchen, um rechtzeitig notwendige Maßnahmen zu treffen. Das Kabinett hat dazu auf seiner heutigen Sitzung den Einsatz einer interministeriellen Arbeitsgruppe beschlossen. Die Federführung wurde dem Innenministerium übertragen. Innenminister Dietmar Woidke sagte: „Die mit der Bundeswehrreform verbundenen grundlegenden Gesetzesänderungen werden auch für Brandenburg nicht ohne Auswirkungen bleiben. Deshalb dürfen wir jetzt keine Zeit verlieren und brauchen eine zügige und ressortübergreifende Analyse.“ Es gehe beispielsweise um den künftigen Bevölkerungsschutz, die raumbezogene Strukturpolitik und Landesplanung, aber auch um die Konversion, das Rettungswesen sowie die Absicherung des Brand- und Katastrophenschutzes. „Hier sind mit den Veränderungen bei der Bundeswehr für Brandenburg zum Teil erhebliche Effekte zu erwarten“, erläuterte der Innenminister. Der Bundestag hatte im März dieses Jahres das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 verabschiedet, dessen wesentliche Aussage die Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli ist. An ihre Stelle tritt ein freiwilliger Wehrdienst. Das gleichfalls zum 1. Juli wirksame Bundesfreiwilligendienstgesetz sieht außerdem anstelle des bisherigen Zivildienstes bis zu 70.000 förderfähige Freiwilligendienststellen für bürgerschaftliches Engagement im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie beim Zivil- und Katastrophenschutz vor. Im Ergebnis der weitreichenden Streitkräftereform wird der Umfang der Bundeswehr von derzeit rund 225.000 Soldaten auf eine Obergrenze von bis zu 185.000 reduziert. Pläne zu deren Stationierung liegen noch nicht vor.