Staatskanzlei

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020“

veröffentlicht am 07.09.2010

Die Landesregierung hat auf ihrer heutigen Sitzung den von Innenminister Rainer Speer vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Polizeistrukturreform „Polizei 2020“ beschlossen. Damit ist der Weg frei für die vom Landtag zu entscheidenden Eckpunkte bei den geplanten Veränderungen der Polizeiorganisation. Kern ist die organisatorische Zusammenlegung der beiden Polizeipräsidien in Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie des Landeskriminalamtes und der Landeseinsatzeinheit der Polizei zu einem Polizeipräsidium als Landesoberbehörde. Das neue Polizeipräsidium wird auch Teile von derzeitigen Aufgaben der Polizeiabteilung im Innenministerium übernehmen. „Wir gehen mit der Reform einen sehr vernünftigen Schritt, der ausgewogen berücksichtigt, wie sich die Bevölkerungszahlen und die Sicherheitslage im Land entwickeln, wo Polizei gefordert ist und was wir in der Zukunft bezahlen können“, sagte Speer nach der Kabinettsitzung. Die Landesregierung hat hierzu heute auch einem gemäß Landtagsbeschluss erarbeiteten Konzept des Innenministers für die mittelfristige Stellen- und Personalentwicklung bei der Landespolizei zugestimmt, das notwendige Strukturveränderungen einschließt. Es orientiert sich an einer Zielgröße von 7.000 Polizei-Stellen im Jahr 2020 und greift die Empfehlung der Reform-Kommission zur Straffung von Behörden und Dienststellen auf. Wesentlicher Schritt auf diesem Weg soll die Konzentration von Stabs- und Verwaltungsaufgaben sein. Das Gesamtkonzept der Polizeireform sieht bei der Zahl der Polizeiwachen eine wesentliche Reduzierung vor, nicht aber bei der öffentlichen Polizeipräsenz, die in allen Regionen des Landes für die Bürger wahrnehmbar bleibt. Ferner wird eine Harmonisierung der Zuständigkeitsgrenzen der künftigen vier Polizeidirektionen, der vier Staatsanwaltschaften sowie der vier Landgerichte herbeigeführt. Der Justizminister wurde hierzu heute vom Kabinett um Vorlage eines Entwurfs zur entsprechenden Änderung des Gerichtsneuordnungsgesetzes gebeten. Speer trat erneut geschürten Ängsten entgegen, mit der Reform würde sich die Polizei aus den Regionen zurückziehen. „Diese Vorwürfe sind falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Diese Reform dient dem Ziel, dass es beim Streifendienst und in den ländlichen sowie strukturschwachen Regionen auch bei der Revierpolizei keinerlei Abstriche gibt“, betonte Speer. Die Aufgaben der Polizei stehen nicht zur Disposition. Die Reform sei vielmehr unabdingbar, damit die Polizei für die Menschen im Land auch in zehn Jahren noch erfolgreich im Einsatz sein kann. So sei eine deutlich effizientere Struktur beispielsweise auch Voraussetzung für die notwendigen jährlichen Aufnahme- und Ausbildungszahlen an der Polizeifachhochschule. Hier schafft die Reform Spielraum für jährlich bis zu 150 neuen Polizeianwärtern. Der Innenminister soll sein Konzept zügig umsetzen und nach Inkrafttreten des Reformgesetzes die neue Polizeistruktur spätestens zum 1. Januar 2012 insgesamt einrichten. Bis dahin soll auch die abschließende Entscheidung zu allen Wachenstandorten fallen, deren Realisierung naturgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Bereits zum 1. Januar 2011 wird die Einrichtung des Polizeipräsidiums angestrebt. Dessen Sitz soll Potsdam sein.