Staatskanzlei

Clemens Appel neuer Medienbeauftragter Brandenburgs

veröffentlicht am 12.01.2010

Neuer Beauftragter der brandenburgischen Landesregierung für medienwirtschaftliche und medienpolitische sowie Angelegenheiten der Kultur- und Kreativwirtschaft wird Staatssekretär a. D. Clemens Appel. Das hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung beschlossen. Appel löst damit den bisherigen Medienbeauftragten Erhard Thomas ab, der seine Funktion aus persönlichen Gründen nicht weiter ausüben möchte. „Erhard Thomas hat wesentlich zur Vernetzung der Akteure des Medienstandortes beigetragen, war an der Akquise wichtiger Unternehmensansiedlungen beteiligt und hat die Ansiedlungen zahlreicher Fernsehproduktionen in Babelsberg bewirkt“, dankte Wirtschaftsminister Ralf Christoffers für die erfolgreiche Arbeit des scheidenden Medienbeauftragten. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft im Land weiter gestärkt werden solle, so Christoffers weiter. Brandenburg habe sich als Medienstandort etabliert. Die Region sei durch bedeutende Produktionen, die hier umgesetzt und mit zahlreichen Auszeichnungen bedacht wurden, national und international konkurrenzfähig. „Die Medienwirtschaft ist eine der wichtigsten Wachstumsbranchen der Region und leistet einen wichtigen Beitrag zum Standortmarketing. Diese Stellung muss gesichert und ausgebaut werden“, sagte Christoffers. Dafür bedürfe es auch künftig der Funktion eines Medienbeauftragten. Mit Clemens Appel werde diese Funktion kompetent besetzt. „Appel hat sich in seiner ehemaligen Funktion als Chef der Staatskanzlei federführend mit rundfunkpolitischen Themenstellungen befasst, sich außerdem maßgeblich an den Vorbereitungen und Verhandlungen zum Deutschen Filmförderfonds beteiligt und damit wesentlich zur Absicherung des Medienstandortes Berlin-Brandenburg beigetragen. Aufgrund seiner Erfahrungen verfügt er über vielfältige persönliche Kontakte zu wichtigen Entscheidungsträgern in der Medien- und Kultur-/Kreativwirtschaft“, sagte Christoffers. Der Beauftragte der Landesregierung berichtet kontinuierlich dem Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010; er verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht drei Monate zuvor gekündigt wird.