Staatskanzlei

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zum IT-Staatsvertrag

veröffentlicht am 01.12.2009

Dienstleistungsangebote der Verwaltung sollen zukünftig besser aufeinander abgestimmt und die Datensicherheit erhöht werden. Die Landesregierung beschloss heute auf der Grundlage eines von den Regierungschefs von Bund und Ländern vereinbarten Staatsvertrages einen entsprechenden Landes-Gesetzentwurf. Dies teilte Innenminister Rainer Speer im Anschluss an eine Kabinettsitzung mit. Der IT-Staatsvertrag muss nun noch vom Parlament ratifiziert werden. Der Bund-Länder-Staatsvertrag sieht die Errichtung eines IT-Planungsrates vor und regelt Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern. Länderübergreifende Abstimmungen und Entscheidungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie sollen künftig schneller und einfacher getroffen werden. Der künftige gemeinsame IT-Planungsrat von Bund und Ländern wird die für die Optimierung der Zusammenarbeit notwendigen Entscheidungen treffen und einzelne Vorhaben steuern. Geplant ist, bestehende Gremienstrukturen aufzulösen und eine Bund-Länder-übergreifende IT-Organisation zu schaffen. Der Staatsvertrag soll nach Ratifizierung in Bund und Ländern am 01. April 2010 in Kraft treten