Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Fortschreibung der Kulturentwicklungskonzeption

Weichen für zukünftige Schwerpunkte in der Kulturpolitik gestellt

veröffentlicht am 09.06.2004

Aus kulturpolitischer Sicht gehörte die Fortschreibung der Kulturentwicklungskonzeption zu den weiteren wichtigen Entscheidungen der Landesregierung am gestrigen Tag. Sie war bereits mit Veröffentlichung der Gesamtkonzeption im Sommer 2002 beschlossen worden, informiert auf 20 Seiten über den erreichten Sachstand, darüber wie sich die Bedingungen für Kunst und Kultur verändert haben und welche neuen kulturpolitischen Ziele und Aufgaben sich aus den Entwicklungen ergeben. Demnach wurden die für den Zeitraum 2002 bis 2004 mit der Kulturentwicklungskonzeption definierten Ziele weitgehend erreicht, unter anderem die Verbesserung der Planungssicherheit, auskömmliche Finanzierung bestehender Einrichtungen und Sicherung von Gestaltungsspielräumen. Als Beispiele werden die Sicherung des Staatstheaters und der Kunstsammlungen in Cottbus durch die angestrebte Überführung in eine Stiftung angeführt, die Konsolidierung der Theater- und Orchesterlandschaft sowie die erstmalige Festschreibung von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2005 zur Förderung von Projekten, die damit erstmals überjährige Planungssicherheit erhalten. In Zukunft muss laut Bericht unter anderem besonderes Augenmerks darauf gelegt werden, den internationalen Kulturaustausch zu stärken, die Aufgabenteilung mit dem Bund und Berlin weiterzuentwickeln, den Auswirkungen der demographischen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie auch weiterhin ihrem kulturpolitischen Auftrag nachkommen können.