Staatskanzlei

Effektives Wolfsmanagement – Landesregierung beschließt Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht

Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecherin Ines Filohn mit:

veröffentlicht am 23.12.2025

Größere Akzeptanz und besserer Herdenschutz: Das Kabinett hat heute die Aufnahme des Wolfs ins Brandenburgische Jagdgesetz und in die Jagddurchführungsverordnung beschlossen. Damit schafft Brandenburg eine Übergangslösung bis zur Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht mit dem Ziel, die Entnahme schadenstiftender, kranker und verletzter Wölfe unbürokratischer zu gestalten.

Ministerin Hanka Mittelstädt hatte im Rahmen der Dialogveranstaltung Wildtiermanagement Wolf angekündigt, noch in diesem Jahr die Jagdrechtsnovelle auf den Weg zu bringen: „Mit dem heutigen Kabinettbeschluss haben wir den Worten Taten folgen lassen. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf zu stärken und die Grundlage für einen effektiveren Herdenschutz für Weidetierhalter zu schaffen, wo Herdenschutz durch Zäune und Hunde nicht möglich ist oder nicht ausreicht.“

Die jagdrechtlichen Neuregelungen sollen gemeinsam mit der Wolfsverordnung im ersten Quartal 2026 in Kraft gesetzt werden. Der Wolf wird damit zu einer dem Landesjagdrecht unterliegenden jagdbare Tierart mit einer ganzjährigen Schonzeit und Sonderregelungen für die Entnahme gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen. Er bleibt eine national streng geschützte Art.

Welche weiteren Handlungsoptionen sich im Wolfsmanagement ergeben, wenn der Wolf ins Bundesjagdrecht aufgenommen wird, ist derzeit Gegenstand der Verhandlungen auf Bundesebene und wird in Brandenburg Bestandteil der Weiterentwicklung des Wolfsmanagementplans sein.