Staatskanzlei

Brandenburg gegen eine Verlängerung der Käfighaltung bis 2009

Presseinformation herausgegeben von der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund

veröffentlicht am 28.11.2003

Im Anschluss an die heutige Abstimmung im Bundesrat über die zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erklärte der Bevollmächtigte des Landes Brandenburg beim Bund, Staatssekretär Hans-Joachim Pfaff: „Brandenburg hat sich heute im Bundesrat gegen eine Verlängerung der Käfighaltung von Legehennen bis Ende 2009 ausgesprochen. Wir sind dem Tierschutz verpflichtet, aber auch den mehreren Hundert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den 17 großen eierproduzierenden Betrieben in der brandenburgischen Landwirtschaft. Deshalb haben wir heute im Bundesrat einen Kompromissantrag von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen unterstützt, der beidem – dem Tierschutz und den wirtschaftlichen Belangen – gerecht wird. Dieser vermittelnde Antrag hat heute im Bundesrat im Kern eine große Mehrheit bekommen. Er besagt, dass Prüfverfahren für serienmäßige Haltungssysteme eingeführt werden sollen. Dadurch könnten Haltungssysteme gefunden werden, die eine tiergerechte Haltung gewährleisten und somit auch dem Tierschutz Rechnung tragen. Um den landwirtschaftlichen Betrieben die erforderliche Zeit zur Betriebsumstellung zu geben, soll eine zweijährige Übergangsfrist ab Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt werden. Durch diesen fairen Kompromiss könnten die betreffenden Arbeitsplätze gesichert werden. Gleichzeitig würde das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern erreicht, nämlich die herkömmliche Legebatteriehaltung in Deutschland endlich abzuschaffen.“