Der Krise auf dem Wohnungsmarkt entgegenwirken und erneuerbaren Energien stärker regional nutzen
veröffentlicht am 22.10.2026
Wohnungsmarkt und Energiepolitik: Brandenburg hat sich heute bei der Jahrestagung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin für wichtige Themen stark gemacht. Auf Initiative Brandenburgs fordern die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in einem gemeinsamen Beschluss Entlastungen für den Wohnungsbau. So soll der Bund unter anderem stärkere Anreize für den Bau von Mietwohnungen und den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum setzen. Mit Blick auf die weiterhin sehr hohen Energiekosten warb Staatskanzlei-Chefin Kathrin Schneider zudem für einen praxistauglichen gesetzlichen Rahmen zur Umsetzung dezentraler Energiekonzepte.
Schneider betonte: „Brandenburg hat das Recht auf angemessenen Wohnraum als Ziel in der Landesverfassung fest verankert. Doch bundesweit ist der Wohnungsmarkt schwierig – vor allem in Städten und Ballungszentren. Es fehlen bezahlbare Wohnungen – sowohl zum Mieten als auch zum Kaufen. Hohe Energiepreise und die anhaltende Inflation führen zu massiv steigenden Baukosten. Dieser Krise auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, ist unser Ziel.“
Die Bundesländer kritisieren mit dem Beschluss die geplante Kürzung der Wohnbauförderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das treffe den Markt in einer ohnehin kritischen Phase. Die Bundesregierung müsse stattdessen das Fördervolumen mindestens sichern. Die geplanten Änderungen im Mietrecht zur Begrenzung von Kurzzeitvermietung und Indexmieten sind aus Sicht der Länder wichtige Instrumente zur Sicherung von Wohnraum. Das geplante Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete sei ein Schritt in die richtige Richtung.
Mit dem Bauturbo hat der Bund aus der Sicht der Länder erste zentrale Reformen angestoßen. Auch auf Länderebene werden Vorgaben gelockert und Verfahren beschleunigt. So hat Brandenburg in diesem Jahr seine Bauordnung novelliert, um Bauen einfacher, günstiger und digitaler zu machen. In ihrem Beschluss lehnen die Länder neue europäische Vorgaben und zusätzliche Monitoring- und Berichtspflichten ab, die den nationalen Wohnungsmarkt belasten könnten.
In Zusammenhang mit ihrem Vorstoß für niedrigere Stromkosten verwies Schneider auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes von Mitte September zu sogenannten Direktleitungen im Elektrizitätsbinnenmarkt: „Für Deutschland bedeutet das Urteil eine erhebliche Aufwertung dezentraler Energiekonzepte und neue wirksame Perspektiven zur Vor-Ort-Nutzung erneuerbarer Energien. Unternehmen können sich damit künftig rechtssicher über regionale Erzeuger langfristig mit günstigem Grünstrom versorgen lassen. Dazu muss die Bundesregierung die neuen europarechtlichen Möglichkeiten zügig in einen nationalen gesetzlichen Rahmen übersetzen. Günstige, nachhaltig produzierte Energien zu nutzen, ist heute einer der wichtigsten Hebel, um Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu sichern. Zugleich kann die stärkere Vor-Ort-Nutzung von Sonnen- und Windenergie die Kommunen finanziell entlasten. Anstatt Milliarden für den Import von fossilen Brennstoffen aufzubringen, sollte Deutschland konsequent die eigene Wirtschaft und die Regionen stärken.“

