Staatskanzlei

Länderkammer berät über Entlastungsprämie, Luftverkehrsteuer, Minderheitensprachen und Entschädigung von Opfern der DDR-Diktatur

veröffentlicht am 08.05.2026

Der Bundesrat hat heute das Luftverkehrsteuergesetz beschlossen. Damit sinkt die Steuer auf Flüge aus Deutschland. Darüber hinaus hat Brandenburg gemeinsam mit anderen Ländern eine Initiative zum Schutz von Minderheitensprachen eingebracht und es wurden Vereinfachungen für den Erhalt von Entschädigungen für Opfer der DDR-Diktatur auf den Weg gebracht. Wiederum wurde dem Gesetz, das die sogenannte Entlastungsprämie enthält, nicht zugestimmt.

Das Steuerberatungsänderungsgesetz, in dem auch die Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro geregelt wird, wurde im Bundestagsverfahren erweitert, sodass die Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen deutlich höher ausfallen. Auch das stieß auf Ablehnung einer Mehrheit der Länder. Änderungen am Gesetz sind im Bundesrat nur durch einen Vermittlungsausschuss möglich. Diesen kann die Bundesregierung nun anrufen. Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke sieht die Notwendigkeit für wirksame Entlastungen für die Menschen im Land: „Die Betriebe in Brandenburg stehen bereits massiv unter Druck und kaum einer kann diese Prämie zahlen. Wir sind als Länder bereit, an einer Entlastung mitzuwirken, aber das muss an der richtigen Stelle passieren." 

Mit den Stimmen Brandenburgs wurde die Senkung der Luftverkehrssteuer im Bundesrat beschlossen. Für bessere Flugverbindungen nach Deutschland braucht es aber weitere Änderungen. Dazu erklärt Verkehrsminister Robert Crumbach: „Ein Land, das zusammenhalten will, darf den Osten nicht länger auf Warteschleife lassen – gleiche Chancen am Himmel sind keine Frage der Geografie, sondern des Respekts und Zusammenhalts.“ Brandenburg wird entsprechend weiterhin auf eine Liberalisierung der Start- und Landerechte drängen, um eine bessere Anbindung des Flughafens BER zu ermöglichen.

Die Länderkammer hat sich ebenfalls mit einer Initiative zum Schutz von Minderheitensprachen beschäftigt. Kulturministerin Dr. Manja Schüle unterstrich die Bedeutung des Antrags: „Alltägliche Begriffe aus diesen Sprachen müssen auch weiterhin frei nutzbar bleiben und dürfen nicht durch wirtschaftliche Interessen eingeschränkt werden.“ Bislang schützt die EU-Markenrechtsverordnung Regional- und Minderheitensprachen nur unzureichend. Unternehmen und andere Akteure haben in der Vergangenheit mehrfach versucht, allgemeine Begriffe wie Ortsbezeichnungen oder Redewendungen aus Minderheitensprachen als Marke eintragen zu lassen und anderen deren Verwendung zu untersagen. Der Entschließungsantrag wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. 

Der Bundesrat hat zudem eine Verordnung beschlossen, mit der künftig Bewilligungen von Entschädigungen für Opfer der DDR-Diktatur vereinfacht geprüft werden können. Brandenburg unterstützt das ausdrücklich, denn so ist künftig klarer geregelt, wann eine solche Entschädigung gezahlt wird, und Betroffene werden von Bürokratie entlastet.

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