Staatskanzlei

Öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestalten

veröffentlicht am 14.05.2013

Trotz guter Wirtschaftslage und steigendem Fachkräftebedarf finden viele Langzeitarbeitslose keine reguläre Beschäftigung. Arbeitsminister Günter Baaske: „Sie brauchen eine besondere, arbeitsmarktnahe Unterstützung. Dazu zählt öffentlich geförderte Beschäftigung. Im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit ist sie unverzichtbar.“ Brandenburg startet deshalb gemeinsam mit anderen Ländern eine neue Bundesratsinitiative, mit der öffentlich geförderte Beschäftigung in Deutschland neu gestaltet werden soll. Das hat das Kabinett heute in Potsdam beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll am 7. Juni in den Bundesrat eingebracht werden. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres hatte Brandenburg eine Entschließung zur Neugestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung in den Bundesrat eingebracht, die aber scheiterte. Baaske: „Jetzt haben wir deutlich bessere Chancen. Der Grundsatz ,Arbeit statt Arbeitslosigkeit‘ zu finanzieren, ist und bleibt richtig. Über unser Konzept werden öffentliche und private Arbeitgeber gleichermaßen direkt unterstützt, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen.“ Ältere Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Alleinerziehende haben es besonders schwer, eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Aufgrund der schweren Vermittelbarkeit laufen für sie auch die üblichen Instrumente der Arbeitsförderung häufig ins Leere. Baaske betonte: „Wir müssen den Frauen und Männern durch sinnvolle Beschäftigung bei tariflicher beziehungsweise ortsüblicher Entlohnung eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe geben, und ihre Beschäftigungsfähigkeit stärken. Das schafft die Grundlage für eine Integration in reguläre Beschäftigung.“ Mit dem Gesetzentwurf sollen die Bedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung neu gestaltet werden. Dazu gehört auch, eine längerfristige Förderung zu ermöglichen. Das wird unter anderem durch die Finanzierung aus Mitteln des Arbeitslosengeldes II und der Kosten der Unterkunft ermöglicht, die durch die Beschäftigung eingespart werden (sogenannter Passiv-Aktiv-Transfer). Baaske weiter: „Öffentlich geförderte Beschäftigung kann nur erfolgreich sein, wenn die Arbeitsverhältnisse bei der Gestaltung, Entlohnung und den Inhalten eine größtmögliche Nähe zur regulären Beschäftigung ermöglichen. Außerdem muss sie eng mit bedarfsorientierten Begleitmaßnahmen zur sozialen Stabilisie-rung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit verknüpft werden.“ In Brandenburg sind derzeit rund 55.000 Frauen und Männer langzeitarbeitslos. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen liegt bei rund 39 Prozent. Deutschlandweit sind mehr als eine Million Menschen länger als ein Jahr arbeitslos gemeldet.