Staatskanzlei

Kabinett beschließt Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

veröffentlicht am 20.02.2007

Rupprecht: „Kinderschutz wird verbessert“ Das Brandenburger Kabinett hat heute Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gebilligt. „Mit diesen Änderungen werden die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Jugendämter verbessert, Kinder und Jugendliche werden durch erweiterte Mitwirkungsrechte ermutigt, sich zu engagieren“, so Jugendminister Holger Rupprecht. Änderungen gibt es unter anderem bei: · dem Genehmigungsverfahren für Kindertagespflege: Die Bundesregelungen werden vereinfacht, um Kindertagespflege ausbauen zu können. So ist etwa die Genehmigung einer Tagespflegeeinrichtung nicht mehr an eine Mindestkinderzahl gebunden. · den Schutzmaßnahmen gegen Kindeswohlgefährdungen: In Verdachtsfällen sollen die Jugendämter besser als bisher Hilfeprozesse einleiten können, da künftig kein differenzierter Antrag der Eltern mehr erforderlich ist. · der Regelung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen. So können Jugendliche künftig bereits ab 14 Jahren im Jugendhilfeausschuss ihre Rechte wahrnehmen. Bei Planungsvorhaben wie dem Bau von Kinderspielplätzen oder Jugendfreizeiteinrichtungen sind Kinder und Jugendliche altersentsprechend angemessen zu beteiligen. Brandenburg hat in den vergangenen Jahren bereits einiges auf den Weg gebracht, um das Land kinder- und familienfreundlicher zu gestalten sowie Kinder und Jugendliche besser vor Gefährdungen zu schützen. Im Oktober 2005 hat die Landesregierung das „Programm zur Kinder- und Familienfreundlichkeit ‚Die Brandenburger Entscheidung – Familien und Kinder haben Vorrang!’“ gestartet und sich das Ziel gesetzt, eine kinder- und familienfreundliche Infrastruktur zu schaffen, Familien bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen, sie in der politischen Willensbildung zu stärken und die Grundlagen zu schaffen, Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Hintergrund der Gesetzesnovelle sind die Änderungen auf bundesrechtlicher Ebene, die eine Anpassung an das geltende Landesrecht notwendig gemacht haben. Diesen Zielen dient der jetzt präsentierte Entwurf, mit dem das Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) geändert werden soll. Das Ausführungsgesetz soll am 7./8. März 2007 in erster Lesung im Landtag behandelt werden und voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten.