Staatskanzlei

Kabinett verabschiedet Regionales Förderprogramm

veröffentlicht am 16.01.2007

Aus dem Bund-Länderprogramm Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) stehen Unternehmen und Kommunen in Brandenburg dieses Jahr rund 300 Millionen Euro Landes-, Bundes- und EU-Mittel für Förderprojekte zur Verfügung. Die Mittel beziehen sich auf bewilligte Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, der wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie im Technologie- und Beratungsbereich. Damit sollen rund 3.600 neue Arbeitsplätze geschaffen und etwa 14.000 gesichert werden. Das geht aus dem von Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns vorgelegten Regionalen Förderprogramm des Landes Brandenburg hervor, dem das Kabinett in seiner heutigen Sitzung zugestimmt hat. Nach diesem Beschluss wird das Regionale Förderprogramm dem Landtag vorgestellt, anschließend kann es als Bestandteil des 36. GA-Rahmenplans beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angemeldet werden. „Wichtigste Aufgabe im Land ist die Steigerung des Wirtschaftswachstums für mehr Beschäftigung. Dazu haben wir uns in unserer Koalitionsvereinbarung und in der Regierungserklärung bekannt. Die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur’ ist ein wesentliches Instrument, um dieses Ziel zu erreichen und den wirtschaftlichen Strukturwandel weiter voran zu treiben“, erklärte Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns. „Im vergangenen Jahr haben wir das GA-Förderprogramm neu ausgerichtet. Die Förderung ist auf den Brandenburger Mittelstand sowie auf wachstumsstarke Branchen und Standorte konzentriert worden“, hob Minister Junghanns hervor. Im aktuellen Regionalen Förderprogramm sind die Förderergebnisse bis zum Jahr 2005 enthalten. „So wurden in 2005 in der gewerblichen Wirtschaft Fördermittel für 317 Investitionsvorhaben in Höhe von rund 230 Millionen Euro bewilligt. Damit wurden Investitionen von mehr als 1,1 Milliarden Euro angeschoben, 3.902 neue Arbeitsplätze geschaffen und mehr als 10.000 Arbeitsplatze gesichert“, sagte Minister Junghanns. Für Infrastrukturmaßnahmen sind im gleichen Jahr 60 Anträge mit einem Investitionsvolumen von insgesamt rund 173 Millionen Euro und einem Fördervolumen von rund 121 Millionen Euro bewilligt worden. Das vorliegende Regionale Förderprogramm nimmt direkten Bezug auf die neue Förderperiode 2007 bis 2013 der Europäischen Union. Wesentliche Änderungen berücksichtigen deshalb aktuelle Vorgaben der Europäischen Union sowie der Bundesregierung. Seit 1. Januar 2007 gelten die neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung der Europäischen Kommission. Was bedeutet das nun konkret für die Wirtschaftsförderung in Brandenburg? Bei den Förderhöchstsätzen gibt es durch die neuen EU-Leitlinien nun drei statt bislang zwei Kategorien. Neu ist die Unterscheidung zwischen Kleinen und Mittleren Unternehmen:
  • Große Unternehmen / GU (> 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder > 43 Mio. Euro Jahresbilanz),
  • Mittlere Unternehmen / MU (< 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43. Mio. Euro Bilanzsumme),
  • Kleine Unternehmen / KU (< 50 Mitarbeiter, max 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme)
Damit verbunden ist eine Festlegung der Förderhöchstsätze für die drei Gruppen: GU: 30%, MU: 40%, KU: 50%. Die Differenzierung nach Basis- und Potenzialförderung in der Brandenburger Wirtschaftsförderung ist entsprechend angepasst worden:
  • Basisförderung: 15%
  • Potenzialförderung: 15%
  • MU-Zuschlag: 10%
  • KU-Zuschlag: 20%
Das „Wachstumsprogramm für den Mittelstand“ bleibt unter den neuen Bedingungen in seinem Kern bestehen: Kleine Unternehmen erhalten weiterhin für Investitionsvorhaben bis 2,5 Mio. Euro die Höchstförderung von 50%. Für mittlere Unternehmen beträgt die Höchstförderung künftig 40%. Der Vorhabensbeginn einer Maßnahme kann erst nach schriftlicher Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsbehörde erfolgen. Die Möglichkeit, Fördermittel bis zu zwei Monaten vor Bezahlung der Rechnungen abzurufen, bleibt erhalten. Die bisherige „Arbeitsmarktregion Berlin“ gibt es im Brandenburger Teil, dem engeren Verflechtungsraum um Berlin, seit 1. Januar 2007 nicht mehr. Bisher waren die Fördersätze dort abgesenkt. Seit Jahresbeginn erhalten Unternehmen hier die gleichen Fördermöglichkeiten wie Firmen in anderen Brandenburger Regionen. Damit ist dem Branchenansatz der neuen Brandenburger Wirtschaftsförderung Rechnung getragen worden. Die ist ein entscheidender Schritt in der Umsetzung der neuen wachstumsorientierten Förderpolitik. Hintergrund: Der Bund und die Länder müssen zur Durchführung der GA-Förderung einen gemeinsamen Rahmenplan aufstellen. Dieser beinhaltet neben den Förderregelungen auch die Entwicklungsziele und -maßnahmen – samt Finanzierungsplan und Förderschwerpunkten - sowie die Förderergebnisse. Die konkreten Förderbedingungen sind in den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur - veröffentlicht im „Amtsblatt für Brandenburg“ vom 27.12.2006 - nachzulesen.