Staatskanzlei

Verbraucherschutz bei Lebensmitteln: Brandenburgs Behörden eng vernetzt

veröffentlicht am 12.12.2006

Brandenburgs Landesregierung erhöht den Druck auf „schwarze Schafe“ in der Ernährungswirtschaft. Die Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Verbraucherschutzbehörden bei der Bekämpfung von Verstößen gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften ist in einer Richtlinie geregelt, die heute im Kabinett erläutert wurde und am 14. Dezember in Kraft tritt. Sie wurde von Justizministerin Beate Blechinger, Verbraucherschutzminister Dietmar Woidke und Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg im Anschluss an die Kabinettsitzung vorgestellt. Im gesundheitlichen Verbraucherschutz sind demnach kurze Wege und schneller Informationsaustausch zwischen Überwachungsbehörden und Staatsanwaltschaften künftig Vorschrift. Das Risiko von Fehleinschätzungen auf beiden Seiten sinkt erheblich. Ein schnelles Reagieren - gerade auch bei Rückrufaktionen ein wesentliches Kriterium für den Erfolg - wird erleichtert. Zwischen den für die Strafverfolgung und den für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden soll es einen umfassenden Austausch von Daten und einmal jährlich einen Workshop geben. Mit der Richtlinie setzt Brandenburg als erstes Bundesland wesentliche Punkte des so genannten Seehofer-Katalogs um, der in Auswertung mehrerer Fleischskandale von den Verbraucherschutzministern des Bundes und der Länder in diesem Jahr erarbeitet worden war. Brandenburg schließt damit zugleich teilweise die Lücke, die das – von Bundestag und Bundesrat mit Zustimmung Brandenburgs angenommene, vom Bundespräsidenten aber nicht unterzeichnete – Gesetz zur Verbraucherinformation vorerst nicht füllen kann. Justizministerin Blechinger: „Die Richtlinie allein wird Missstände nicht verhindern können. Doch sie wird die Ausgangslage der beteiligten Behörden bei der Verfolgung und Sanktionierung verbessern. Ich setze hier auf den abschreckenden Effekt, wenn die Täter wissen, dass die Behörden bestmöglich vernetzt und informiert sind und entsprechend agieren können.“ Verbraucherschutzminister Woidke: „Wir hoffen, dass mit der Neuregelung zum einen Lebensmittelpanscher und Gammelfleischexporteure in Brandenburg abgeschreckt werden. Auf der anderen Seite schützt das Gesetz die Unternehmen, die ehrlich und mit hohen, meist auch aufwändigen Qualitätsstandards Lebensmittel herstellen.“