Staatskanzlei

Aktueller Bericht bestätigt Anstieg der Versorgungsausgaben

veröffentlicht am 14.11.2006

Finanzminister Rainer Speer unterrichtete heute das Kabinett über die zu erwartende Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger und Versorgungsausgaben des Landes Brandenburg bis zum Jahr 2035. Auf der Grundlage einer Analyse der Daten aller gegenwärtig 34.662 aktiven Beamten, Richter und Versorgungsempfänger (Stand: Ende 2005) muss erwartungsgemäß mit einem kontinuierlichen Anstieg der Versorgungsempfängerzahlen von heute 1.068 auf etwa 28.200 in 2028 gerechnet werden. Danach wird – bezogen auf den Bestand Ende 2005 – bis 2035 wieder ein leichter Rückgang auf etwa 25.000 Versorgungsempfänger erwartet. Jede weitere Verbeamtung ab 2006 wird zusätzliche Versorgungsausgaben vornehmlich nach 2035 nach sich ziehen. Der Bericht bestätigt damit die bisherigen Annahmen der Landesregierung, schreibt die Prognose jedoch von 2020 bis zum Jahr 2035 fort. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der vergangenen Jahre rechnet das Finanzministerium mit einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung zwischen 0,5 % und 1,5 % bei den Versorgungsbezügen. Daraus ergibt sich ein Anstieg der Versorgungsausgaben von heute rund 30 Millionen € auf Werte zwischen 670 Millionen € und 850 Millionen € im Jahr 2030. Entsprechend den Empfängerzahlen werden auch die Ausgaben danach grundsätzlich wieder rückläufig sein. Angesichts dieser Zahlen sagte Finanzminister Speer: „Das Land verliert in den kommenden zwei Jahrzehnten die finanziellen Vorteile aus der Verbeamtung, die heute in einer höheren Liquidität und geringeren Verschuldung am Kreditmarkt infolge der für Beamte nicht zu entrichtenden Sozialabgaben bestehen. Der Anstieg der Versorgungsausgaben bedeutet zwar im Vergleich mit den westdeutschen Ländern das Erreichen eines ‚Normalzustandes’, stellt jedoch eine schwerwiegende Vorbelastung für künftige Haushaltsjahre dar.“ Für den Landeshaushalt bedeute dies, dass es trotz steigender Steuereinnahmen kein Nachlassen bei den Konsolidierungsanstrengungen geben könne, betonte Speer. Von der für 2030 zu erwartenden Anzahl an Versorgungsempfängern und –ausgaben entfällt etwa die Hälfte auf den Geschäftsbereich des Bildungsministeriums und weitere rund 20 Prozent auf den des Innenministeriums. Darüber hinaus tragen noch die Geschäftsbereiche des Justiz- und des Finanzministeriums mit etwa 12 Prozent bzw. rund 6 Prozent zur Anzahl der Versorgungsempfänger und Versorgungsausgaben bei. In den vier genannten Ressorts dominieren dabei die Personalbereiche der Lehrkräfte, der Polizei, des Justizvollzugs und der Steuerverwaltung. Die zu erwartenden, durchschnittlichen Versorgungsausgaben je Versorgungsempfänger steigen langsam an, liegen jedoch auch 2030 noch vergleichsweise niedrig. Ursächlich dafür ist der große Anteil an Beamtinnen und Beamten, die aufgrund ihrer relativ späten Verbeamtung keinen hohen Versorgungsanspruch erwerben können. Sie erhalten jedoch noch zusätzlich Zahlungen aus der Rentenversicherung aufgrund ihrer Arbeitszeiten in der DDR. Zum Vergleich: Im Jahr 2006 hat das Land Schleswig-Holstein bereits rund 775 Millionen Euro für Versorgungslasten (ohne Beihilfe) aufzubringen. Das entspricht einem Betrag von 274 Euro pro Einwohner. Unter Berücksichtigung der aktuellen Bevölkerungsprognose wird Brandenburg im Jahr 2030 pro Einwohner zwischen 298 bis 379 Euro für Versorgungslasten aufwenden müssen – derzeit liegt der entsprechende Wert bei 17 Euro. Die Versorgungsprognose ist im Internet abrufbar.