Staatskanzlei

Land federt Einschnitte bei Regionalisierungsmitteln durch novelliertes ÖPNV-Gesetz ab

veröffentlicht am 10.10.2006

Das Kabinett hat heute beschlossen, das ÖPNV-Gesetz des Landes zu novellieren. In Zukunft sollen die für die Bus- und Straßenbahnverkehre zuständigen Aufgabenträger in den Kreisen und Kommunen noch mehr Eigenverantwortung bekommen. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Kürzungen der Regionalisierungsmittel durch den Bund in Brandenburg umzusetzen und abzufedern. Infrastrukturminister Frank Szymanski: „Die Konzentration der Verantwortung für die Mittel bei den Kreisen und kreisfreien Städten hat sich bewährt. In einem sehr schwierigen Umfeld konnte so ein hohes Niveau unseres ÖPNV gehalten werden. Die Kürzungen der Regionalisierungsmittel können wir nicht ohne Einschnitte auch bei den lokalen Aufgabenträgern kompensieren. Wir bündeln jetzt daher auch die Mittel für die Ausbildungsverkehre im ÖPNV-Gesetz. Dadurch geben wir den Aufgabenträgern Planungssicherheit und vermeiden Bürokratie, weil in Zukunft noch mehr direkt vor Ort entschieden werden kann.“ In Brandenburg müssen die Mittel, die jährlich für Bus- und Straßenbahnverkehre an die Aufgabenträger in den Kreisen und Kommunen verteilt werden, von heute 50 Millionen Euro auf 46 Millionen Euro im Jahre 2007 reduziert werden. Grund hierfür ist die Kürzung der Regionalisierungsmittel durch den Bund. Zur Abfederung der Kürzungen soll den kommunalen Aufgabenträgern erweiterte Handlungsfreiheit gegeben werden um die Effizienz im ÖPNV-System zu steigern. Aus diesem Grund werden die Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung in der Höhe von jährlich 35 Mio. Euro ab 2008 in die Zuweisung innerhalb des ÖPNV-Gesetzes an die kommunalen Aufgabenträger integriert, so dass den kommunalen Aufgabenträgern für den kommunalen ÖPNV insgesamt 81 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Dieser Betrag ist im Gesetz fixiert und kann damit eingeplant werden. Der Wegfall und die Reduzierung von Regionalverkehr auf der Schiene mit einem Volumen von rund 10 Millionen Euro erfordert zudem Ersatzmaßnahmen durch Busverkehr. Dies ist rechtlich und politisch eine Aufgabe der 6 betroffenen Kreise und kreisfreien Städte. Sie werden hierbei aber durch Mittel des Landes unterstützt werden. Deshalb sehen Gesetz und Verordnung eine mehrjährige angemessene finanzielle Unterstützung im Umfang von rund 0,5 Millionen Euro pro Jahr für diese Zwecke vor. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg hat zusammen mit den betroffenen Aufgabenträgern verkehrsgerechte Ersatzlösungen erarbeitet. Diese Vorschläge sollen mit dem Fahrplanwechsel am 15.12.2006 umgesetzt werden.