Staatskanzlei

Neue Verordnung im Bereich der Versorgungsverwaltung verabschiedet

Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:

veröffentlicht am 01.08.2006

Das Kabinett stimmte heute der vom Sozialministerium eingebrachten Verordnung über Zuständigkeiten des Landesamtes für Soziales und Versorgung im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht zu. Sie war auf Grund der neu geschaffenen Behördenstruktur im Bereich der Versorgungsverwaltung notwendig geworden. Im Jahr 2004 wurden im Zuge der Verwaltungsmodernisierung die bisherigen Ämter für Soziales und Versorgung in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam in das Landesamt für Soziales und Versorgung als Außenstellen eingegliedert. Sozialstaatssekretär Winfrid Alber hob hervor, dass durch die neue Verordnung verschiedene bisher existierende Bestimmungen zusammengeführt und Normen abgebaut wurden. Für die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die zum Beispiel Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht oder Entschädigungsrecht stellen oder ihren diesbezüglichen Leistungsanspruch klären wollen, ändere sich nichts. Für sie biete das Landesamt mit seinen Außenstellen weiterhin bürgernahe Dienstleistungen an. Das Landesamt für Soziales und Versorgung und seine Außenstellen betreuen im Schwerbehindertenbereich insgesamt rund 364.000 Menschen mit Behinderung (davon 272.000 anerkannte Schwerbehinderte). Dabei bearbeiten sie unter anderem jährlich rund 64.000 Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf Ausstellung eines Schwerbehinderten-Ausweises. Im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts betreut das Landesamt rund 14.100 Rentenberechtigte. Eine besondere Aufgabe in diesem Bereich ist die Gewährung von Hilfen und Leistungen für Opfer von Gewalttaten. Weitere Hinweise und Serviceleistungen können über www.lasv.brandenburg.de abgerufen werden.