Staatskanzlei

Kabinett beschließt Schulgesetznovelle – Fundament für erfolgreiches Lernen und mehr Erziehung an Schulen

veröffentlicht am 06.06.2006

Das Kabinett hat heute der von Bildungsminister Holger Rupprecht eingebrachten Schulgesetznovelle zugestimmt. Minister Rupprecht betonte nach der Verabschiedung: „Unser Bildungssystem muss sich weiterentwickeln! Wir müssen unseren Kindern das Wissen und die Fähigkeiten vermitteln, die zukünftig die Lebenschancen des Einzelnen und den wirtschaftlichen Fortschritt des Landes bestimmen werden. Die Schulgesetznovelle bietet den Rahmen für bessere Bildung, für mehr Erziehung und für mehr individuelle Forderung und Förderung. Unsere Schulen müssen gleiche Chancen beim Zugang zu Bildung sichern und sie müssen leistungs- und ergebnisorientierte Schulen sein. Erziehung muss groß geschrieben werden, unsere Schulen müssen durchlässig sein und sie müssen zunehmend selbstständiger werden.“ Zentrale Gesetzesänderungen aus der Schulgesetznovelle: Der Bildungs- und Erziehungsauftrag wird gestärkt, indem der vorschulische Bereich und die Grundschule in ihrer Zusammenarbeit enger verzahnt werden. Ganztagsschulen werden festgeschrieben, künftig können auch Eltern volljähriger Schüler über schulische Angelegenheiten informiert werden. Die Schulpflicht wird konsequent durchgesetzt. Mehr Leistungs- und Ergebnisorientierung sowie Qualitätssicherung wird durch die Verbindlichkeit von Bildungsstandards und die Festschreibung der Schulvisitation erreicht. Das Übergangsverfahren an Gymnasien wird neu geregelt durch die Einführung von Vergleichsarbeiten in der 6. Klasse, die stark gewichtet in die Halbjahresnoten eingehen und durch Einführung einer Eignungsprüfung in Form von Probeunterricht für Schüler, die ohne Empfehlung oder trotz unzureichendem Notendurchschnitt ans Gymnasium wollen. Die allgemeine Schulzeit bis zum Abitur soll an allen Gymnasien und bis zu 10 Gesamtschulen auf 12 Jahre verkürzt werden. An ausgewählten Gymnasien und Gesamtschulen sollen bis zu 35 Leistungs- und Begabungsklassen ab der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet werden. Die Kompetenzen der Schulträger und Schulleiter werden gestärkt. So sind die Schulträger stets in die Schulkonferenz einzuladen und erhalten stärkere Mitsprache bei der Auswahl von Schulleitern. Die Schulleiter erhalten zusätzliche Kompetenzen wie die Festlegung von Präsenzzeiten für Lehrer oder die Überwachung der Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte. Die letzte große Schulgesetznovelle wurde im Jahr 2001, noch vor der Veröffentlichung der ersten PISA-Ergebnisse, vom Landtag beschlossen. Ende dieses Jahres, so die Planung, soll der Landtag die umfangreiche Schulgesetznovelle verabschieden. Die Novelle war im Zeitraum von über einem Jahr erarbeitet und in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit dem Landesschulbeirat, den kommunalen Spitzenverbänden und vielen weiteren Interessenverbänden abgestimmt worden. Darüber hinaus hat Minister Rupprecht die Schulgesetznovelle in sechs „Schulpolitischen Ratschlägen“ im Frühjahr dieses Jahres vorgestellt und mit vielen Schülern, Eltern, Lehrkräften und regionalen Bildungspolitikern diskutiert. Die Schulgesetznovelle ist hier nachzulesen: www.mbjs.brandenburg.de