Staatskanzlei

Berlin und Brandenburg wollen zusammen wachsen -
Leitbild für die gemeinsame Entwicklung der Hauptstadtregion liegt vor

veröffentlicht am 01.06.2006

Die Neuordnung der Landesplanung von Brandenburg und Berlin kommt weitere wichtige Schritte voran: Die Planungskonferenz der Länder Berlin und Brandenburg (PLAKO) hat heute den beiden Landesregierungen empfohlen, das neu erarbeitete „Leitbild für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ zu beschließen. Außerdem hat die PLAKO den Vorentwurf des neuen Landesentwicklungsprogramms gebilligt. Jetzt kann das Verfahren weitergeführt werden mit Beschlüssen der beiden Landesregierungen und dem förmlichen Beteiligungsverfahren. Für dieses Vorhaben liegt jetzt ein Kompass vor. Das Leitbild „Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ wurde von den beiden Regierungschefs im Juni 2005 in Auftrag gegeben. Das zwölfseitige Papier benennt die wichtigsten Stärken der Region: - die exzellente Forschungs- und Wissenschaftslandschaft, - die beeindruckende Vielfalt des kulturellen Angebot - die großen Potentiale durch die Bundeshauptstadt in ihrer Mitte - die Flexibilität und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft - die unmittelbare Nachbarschaft von Urbanität und fast unberührter Natur. Das Leitbild beschreibt darüber hinaus die Ziele der gemeinsamen Entwicklung und benennt Schritte zu ihrer Umsetzung. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Weltoffenheit. Die Region hat traditionell von den Ideen der Zuwanderer profitiert. Sie kann sich auch zukünftig nur in einem Klima der Toleranz fortentwickeln. Der Leitbildtext steht im Internet unter www.metropolregion-berlin-brandenburg.de zur Verfügung und soll breit kommuniziert werden. Das Leitbild wendet sich an die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie an die Politik, die Verwaltungen, die Medien, die Wirtschaft, die Träger von Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie an öffentliche und gesellschaftliche Organisationen. Das Leitbild will einen Orientierungsrahmen für die gemeinsame Entwicklung der beiden Länder in den nächsten 15 Jahren bieten. Der Text des Leitbildes wurde in einem öffentlichen Diskussionsprozess unter Federführung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung der beiden Länder entwickelt. Alle Ressorts der beiden Landesregierungen waren an der Erarbeitung des Leitbildes beteiligt. Auf Grundlage von Eckpunkten wurden darüber hinaus in mehreren Fachkonferenzen und Regionaldialogen sowie über ein Internetangebot alle relevanten gesellschaftlichen Akteure und auch die Bürgerinnen und Bürger in den Prozess einbezogen. Die Konferenzen und Regionaldialoge haben eine breite Fachöffentlichkeit erreicht. Insbesondere die Spitzenvertreter der Kommunen und Landkreise konnten intensiv einbezogen werden. Das Beteiligungsangebot wurde umfangreich genutzt. Die Vielzahl der Hinweise und Anregungen haben ganz wesentlich dazu beigetragen, den jetzt vorliegenden Text zu qualifizieren. Jetzt beginnt die Phase der Umsetzung - das Leitbild muss mit Leben gefüllt werden. Hierzu sind alle Ressorts der beiden Landesregierungen, die Verbände und Institutionen, aber auch die Medien aufgerufen, ihren Beitrag für die gemeinsame Entwicklung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zu leisten. Die Senatskanzlei Berlin und die Staatskanzlei Brandenburg übernehmen die Verantwortung für das Umsetzen des Leitbildes, nachdem die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg den Prozess der Leitbildentwicklung jetzt erfolgreich abgeschlossen hat. Das neue Landesentwicklungsprogramm setzt die Zielvorstellungen des Leitbildes auf Ebene der Raumordnung um Im neuen LEPro werden die programmatischen Aussagen und Zielvorstellungen des informellen Leitbildes in Form von Grundsätzen auf Raumordnungsebene umgesetzt. Das neue gemeinsame Leitbild für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg löst das Leitbild der dezentralen Konzentration ab und trägt somit den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung. Die polyzentrale und nachhaltige Entwicklung des Gesamtraumes mit der Bundeshauptstadt in der Mitte und die Stärkung der Teilräume („Stärken stärken“) ist für die Entwicklung der Hauptstadtregion von zentraler Bedeutung. Dabei übernehmen die Zentralen Orte als Siedlungsschwerpunkte, regionale Wirtschaftsschwerpunkte und Verkehrsknotenpunkte die öffentliche Infrastrukturversorgung und die Sicherung der Daseinsvorsorge durch eine effiziente Bündelung von Einrichtungen und Dienstleistungen. Der verstärkte Wettbewerb aufgrund der Erweiterung der Europäischen Union und der Globalisierung sowie die Lage der öffentlichen Haushalte machen einen effizienteren Einsatz von Landesmitteln notwendig. Künftig soll Wachstum in räumlichen und sektoralen Schwerpunkten gefördert werden statt Förderung als Ausgleichsinstrument einzusetzen. Dem Flughafen Berlin-Brandenburg-International und seinem Umfeld wird in diesem Zusammenhang großes Gewicht beigemessen. Die Verbesserung der überregionalen Einbindung der Hauptstadtregion in die transeuropäischen Verkehrsnetze und die Weiterentwicklung eines leistungsfähigen Verkehrsnetzes einschließlich des ÖPNV innerhalb des Gesamtraumes muss gewährleistet sein. Allerdings gilt auch hier, dass das Infrastrukturangebot an die Folgen des demografischen Wandels angepasst werden muss, verkehrliche und soziale Infrastruktur müssen tragfähig sein. Im neuen „schlanken“ LEPro werden nur diejenigen Planungsinhalte transportiert, die für die Entwicklung der Hauptstadtregion von Bedeutung sind und sie werden auf das raumbedeutsame Maß reduziert. Mehrfachregelungen gleichen Inhalts in verschiedenen Plänen sowie Festlegungen, die durch Fachrecht (zum Beispiel im Naturschutzrecht) ausreichend geregelt sind, sind nicht mehr enthalten. Das neue LEPro wird in der zweiten Jahreshälfte 2007 als Staatsvertrag in beiden Ländern beschlossen und löst das bisherige LEPro ab. Erstmals wird, wie von der EU vorgeschrieben, verfahrensbegleitend eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Der neue Landesentwicklungsplan führt bisherige Landesentwicklungspläne zusammen Die gemeinsame Landesplanungskonferenz der Länder Berlin und Brandenburg (PLAKO) hat heute über die Grundstruktur des zu erarbeitenden Entwurfes für einen integrierten gemeinsamen Landesentwicklungsplan (LEP B-B) beraten. Mit der Erarbeitung des LEP B-B sollen die bisher in mehreren Landesentwicklungsplänen getroffenen teilräumlichen und teilsachlichen raumordnerischen Festlegungen überprüft und durch einen integrierten Plan abgelöst werden. Der Entwurf des Planes soll bis Sommer 2007 vorliegen, um anschließend in das Beteiligungsverfahren insbesondere mit den Regionen, Kreisen, Kommunen und Bezirken zu treten. Eine Festsetzung des Planes ist bis Ende 2008 vorgesehen.