Staatskanzlei

Platzeck zur Entscheidung des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts in Sachen Sinti und Roma

veröffentlicht am 29.05.2006

Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 15. Mai 2006 insgesamt vier Anträge von Angehörigen der Volksgruppe der Sinti und Roma bzw. deren Vertretungsorganen verworfen. Sie waren darauf gerichtet, eine strafrechtliche Verfolgung von sie diskriminierenden Äußerungen in dem Leserbrief eines Kriminalbeamten aus Bayern zu erreichen. Zuvor hatten die zuständige Staatsanwaltschaft wie auch der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg die Möglichkeit einer strafrechtlichen Ahndung geprüft und verneint. Ministerpräsident Matthias Platzeck erklärte dazu heute in Potsdam: „Auch wenn die beschämenden Äußerungen strafrechtlich ohne Konsequenz bleiben, muss eines unmissverständlich klar sein: Solche Entgleisungen sind und bleiben politisch und moralisch verabscheuungswürdig. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in seiner Entscheidung ebenfalls deutlich zum Ausdruck gebracht. Es ist in keiner Weise akzeptabel, einzelne Bevölkerungsgruppen pauschal zu kriminalisieren.“ Platzeck kündigte an, demnächst mit dem Zentralrat der Sinti und Roma zu sprechen, um die Möglichkeiten zu erörtern, wie perspektivisch das gemeinsame Anliegen des Kampfes gegen Rassismus politisch wirksam weiterverfolgt werden kann.